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B-17-02 FINMA-RS 17/2

Corporate Governance - Versicherer

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Vermögensverwaltungsvertrag

Ein Gutachten kann fehlende Tatsachenbehauptungen nicht ersetzen

Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Genfer Gerichts, mit dem eine Haftungsklage gegen eine Bank wegen schlechter Vermögensverwaltung aufgrund unzureichender Tatsachenbehauptungen abgewiesen wurde (Urteil 4A_276/2024 vom 31. März 2025). Die Kundin unterhält seit den 1960er Jahren ein Bankkonto bei der betreffenden Bank. 1995 erbte sie 3 Millionen Euro und schloss einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der genannten Bank ab. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Portfolio der Kundin ausschliesslich aus Obligationen und liquiden Mitteln. Im Jahr 2001 unterzeichnete die Kundin ein Dokument mit[...]

Definition des Schadensfalls in der Berufshaftpflichtversicherung

Das Bundesgericht bestätigt eine strenge Auslegung

Wenn mehrere Kunden im Rahmen desselben Betrugsfalls geschädigt werden, stellt sich in Versicherungsfragen eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen einzigen Schadenfall oder um mehrere? In seinem Urteil 4A_626/2024 vom 21. März 2025 entscheidet das Bundesgericht, dass mehrere Schadenfälle vorliegen. Es bestätigt einen Schiedsspruch, der einer Bank jeglichen Versicherungsschutz verweigert hatte, mit der Begründung, dass jeder Anspruch eines geschädigten Kunden als separater Schadenfall zu betrachten sei, für den insbesondere ein separater Selbstbehalt gelte. Das Urteil erinnert daran, wie wichtig[...]

Run-Off - Verfahren

Die FINMA verweigert einem Versicherungsunternehmen die Ausschüttung von Dividenden

Haben die FINMA und in der Folge das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Verfahrens zur Genehmigung eines Liquidationsplans und eines geänderten Geschäftsplans zu Recht die Ausschüttung von Dividenden durch ein Versicherungsunternehmen abgelehnt, weil dieses seiner Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde nicht nachgekommen war? Diese Frage musste das Bundesgericht in einem Urteil vom 18. Februar dieses Jahres (2C_94/2024) beantworten. Der Fall betrifft ein Versicherungsunternehmen, das seine Geschäftstätigkeit freiwillig einstellen wollte. Sein geänderter Liquidations- und Geschäftsplan sowie mehrere Anträge auf Dividendenausschüttung wurden[...]

Aufsicht über Versicherungsunternehmen

Comparis muss als Versicherungsvermittler qualifiziert werden

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt, dass comparis.ch AG (Comparis) aufgrund der angebotenen Dienstleistungen als Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 Abs. 1 VAG zu qualifizieren ist und sich somit im öffentlichen Register der FINMA für ungebundene Versicherungsvermittler eintragen lassen muss (Urteil B-5886/2023 vom 5. Juli 2024). Im September 2023 entscheidet die FINMA, dass Comparis ein Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 VAG ist und weist sie an, sich in das Register der ungebundenen Versicherungsvermittler einzutragen. Comparis legte beim BVGer Beschwerde ein,[...]

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