B-04-49
FINMA-Mitteilung 08/2024
Einsatz Künstlicher Intelligenz
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Das Credit Scoring Unternehmen muss der betroffenen Person das Verfahren und die konkret angewandten Grundsätze zur Erstellung ihres Bonitätsprofils erläutern. Darüber hinaus steht das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens der Weitergabe von Informationen an die Behörde oder das Gericht nicht entgegen, die eine Interessenabwägung vornehmen muss (Urteil des EuGH vom 27. Februar 2025 in der Rechtssache C-203/22). Ein Mobilfunkanbieter verweigert einem österreichischen Staatsangehörigen (CK) den Abschluss eines Mobilfunkvertrags, der eine monatliche Zahlung von 10,- EUR beinhaltet hätte. Diese Ablehnung wird mit einer[...]
In Anlehnung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) einen breiten territorialen Anwendungsbereich vor, der nicht nur Unternehmen umfasst, die innerhalb der EU eingegliedert sind, sondern auch einige, die in Drittländern wie der Schweiz ansässig sind. Schweizer Finanzintermediäre können daher von der KI-VO betroffen sein, deren extraterritoriale Dimension in diesem Kommentar dargestellt wird. A. Kriterien für die Festlegung des territorialen Geltungsbereichs des KI-VO Wir behandeln hier die beiden alternativen Kriterien, die bestimmen, ob ein Nicht-EU-Anbieter (provider)[...]
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