Es ist umstritten, in welchem Umfang im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Informationen des Kunden über seine Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt werden sollen. Die inArt. 12 Abs. 2 FIDLEG vorgeschlagene Lösung ist für die Dienstleistung der Anlageberatung wahrscheinlich nicht zufriedenstellend. Für die Vermögensverwaltungsdienstleistung wurde die von der FINMA in ihrem Rundschreiben 2025/2 zu den Verhaltensregeln nach dem FIDLEG und der FIDLEV vorgeschlagene Auslegung dieser Bestimmung ziemlich kritisiert und weicht nach Ansicht einiger vom Willen des Parlaments ab. Art. 12 FIDLEG konkretisiert die[...]
Das Urteil des Bundesgerichts 7B_1158/2024 vom 18. Februar 2025 (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) bringt keine großen Neuerungen, sondern ist ein weiterer Rückzug in die Mäander der Siegelverfahren, insbesondere bei Parallelverfahren und Informationsweitergabe zwischen Behörden. Aufgrund einer Anzeige der FINMA eröffnet das EFD im März 2021 ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der Meldepflicht innerhalb einer Bank. In diesem Zusammenhang fordert die Verwaltungsbehörde verschiedene Dokumente von dem Finanzinstitut an. Im Juli 2021 übergibt das Finanzinstitut dem EFD einen USB-Stick mit den angeforderten Daten[...]
Eine grenzüberschreitende Finanzmarktaufsicht und eine gute internationale Zusammenarbeit sind für die Stabilität und Integrität der globalen Finanzmärkte von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat kürzlich eine Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Gesetzes über die Schweizerische Nationalbank (NBG) in die Vernehmlassung geschickt, um den Schweizer Rechtsrahmen an die aktuellen Bedingungen der internationalen Zusammenarbeit anzupassen. Dieser Kommentar konzentriert sich ausschliesslich auf die vorgeschlagenen Änderungen des FINMAG. Der Vorentwurf tendiert dazu, die Regeln[...]
Die FINMA darf eine Pressemitteilung über den Abschluss eines Enforcementverfahrens gegen eine namentlich genannte beaufsichtigte Person veröffentlichen, insbesondere um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass sie gegenüber Verletzungen des Finanzmarktrechts nicht untätig ist (2C_682/2023 zur Veröffentlichung bestimmt). Die FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen eine Bank ab, die die Geldwäschereivorschriften schwerwiegend verletzt hat. Einige Wochen später informierte die Aufsichtsbehörde die Bank über ihre Absicht, sechs Tage später eine Pressemitteilung zu diesem Verfahren zu veröffentlichen. In dem Entwurf der Pressemitteilung wird die Bank[...]
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