Verletzung der Geheimhaltungspflicht
Die Bank hat den Schaden (teilweise) nachgewiesen
Célian Hirsch
— 29 Juni 2025
Der CEO, der vertrauliche Informationen an einen Journalisten weitergibt, muss seinem Arbeitgeber den entstandenen Schaden ersetzen, im vorliegenden Fall die Kosten der Kommunikationsagentur. Die Tatsache, dass zuvor andere Presseartikel veröffentlicht worden waren, kann den Kausalzusammenhang nicht widerlegen (4A_159/2024). Ein Unternehmen einer portugiesischen Bank- und Finanzgruppe entlässt seinen CEO. Es weist ihn auf die Wahrung seines Berufsgeheimnisses hin. Einige Jahre später gibt es Gerüchte über die Solvenz der Gruppe. Ein Journalist kontaktiert den ehemaligen CEO, der vertrauliche Informationen weitergibt. Der Journalist[...]