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B-01-04

Leitlinien zum Enforcement

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Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung

Das Bundesgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit von Naming and Shaming

In einem Urteil vom 16. September 2025 bestätigt das Bundesgericht, dass die fünfjährige Veröffentlichung einer Entscheidung auf der Website der FINMA, mit der einer Person die Ausübung einer nach dem Finanzmarktrecht bewilligungspflichtigen Tätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung untersagt wird, gerechtfertigt ist (2C_596/2024 vom 16. September 2025) . Dieses Urteil steht im gleichen sachlichen Zusammenhang wie das Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025 (kommentiert in: Dupuis, cdbf.ch/1440/). Zusammenfassend wird einem Unternehmen und seinen drei Hauptaktionären, die als «Referenzaktionäre» bezeichnet werden, vorgeworfen,[...]

Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung

Die Folge ist die Zwangsliquidation

In einem kürzlich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil (Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025) bestätigt das Bundesgericht die Liquidation einer Gesellschaft, die ohne Bewilligung eine Tätigkeit als Emissionshaus (vgl. Art. 3 Abs. 2 aOBVM) (heute Wertpapierhaus, vgl. Art. 44 Abs. 1 Bst. c FinIA) ausgeübt hat. Die 2015 von C gegründete Gesellschaft A ist im Verkauf von Abonnements für recycelbare Güter tätig. Kurz nach der Gründung der Gesellschaft verkauft C 80 % des Aktienkapitals zum Nennwert von CHF 0.01 pro Aktie[...]

1MDB-Affäre

Bestätigung eines Berufsverbots

Im Urteil 2C_368/2023 vom 6. August 2025, das von fünf Richtern gefällt wurde, aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist, bestätigt das Bundesgericht das Berufsverbot gegen das ehemalige Mitglied der Geschäftsleitung der Banca della Svizzera Italiana SA («BSI») mehr als zwei Jahre nach der Bestätigung des Berufsverbots gegen den ehemaligen Head of Legal & Compliance (Urteil 2C_747/2021, kommentiert in: Braidi, cdbf.ch/1286). Der Beschwerdeführer, ehemaliger CEO der BSI Singapore Ltd. und Mitglied der Geschäftsleitung der BSI, legte Widerspruch gegen das von der[...]

Verwaltungsstrafverfahren

Unverwertbarkeit von Erklärungen, die von der FINMA erlangt wurden

Erklärungen, die aufgrund einer Mitwirkungspflicht gegenüber der FINMA erlangt wurden, sind in einem Verwaltungsstrafverfahren gegen eine Person wegen Ausübung der Finanzintermediation ohne Bewilligung unverwertbar. Diese Schlussfolgerung, zu der das Bundesgericht in seinem Urteil 7B_45/2022 vom 21. Juli 2025 (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) gelangt ist, hat zur Folge, dass die Sache an die Strafkammer des Bundesgerichts zurückgewiesen wird, die den Fall ohne diese Beweismittel neu zu beurteilen hat. Der Fall geht auf das Jahr 2014 zurück, als Albert bei der FINMA[...]

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