Indirektes Naming und Shaming
Bundesgericht bestätigt die Mitteilung der FINMA
Célian Hirsch
— 4 Oktober 2024
Die FINMA darf eine Pressemitteilung über den Abschluss eines Enforcementverfahrens gegen eine namentlich genannte beaufsichtigte Person veröffentlichen, insbesondere um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass sie gegenüber Verletzungen des Finanzmarktrechts nicht untätig ist (2C_682/2023 zur Veröffentlichung bestimmt). Die FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen eine Bank ab, die die Geldwäschereivorschriften schwerwiegend verletzt hat. Einige Wochen später informierte die Aufsichtsbehörde die Bank über ihre Absicht, sechs Tage später eine Pressemitteilung zu diesem Verfahren zu veröffentlichen. In dem Entwurf der Pressemitteilung wird die Bank[...]