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B-04-29 FINMA-Mitteilung 05/2021

Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

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Qualifizierter Anleger

Umfang der Sorgfaltspflicht und Ausschluss außergewöhnlicher Umstände

Im rechtskräftigen Urteil ACJC/151/2026 vom 27. Januar 2026 bestätigt das Genfer Kantonsgericht die Abweisung einer Zahlungsklage, die ein Kunde mit dem Status eines qualifizierten Anlegers im Sinne des aLPCC gegen eine Bank eingereicht hatte, nachdem er Verluste aus Aktienanlagen erlitten hatte. Er präzisiert den Umfang der Sorgfaltspflichten der Bank im Umgang mit einem qualifizierten Anleger und schließt die Anwendung außergewöhnlicher Umstände, wie beispielsweise das Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses, im vorliegenden Fall aus. Der Kunde, ein im Vereinigten Königreich ansässiger Geschäftsmann[...]

Arrest SchKG / LugÜ

Das Bundesgericht lehnt eine Lockerung der Anforderungen ab

Will ein Gläubiger die Schaffhauser Pfändung von Vermögenswerten eines ausländischen Staates in der Schweiz erwirken, muss er insbesondere glaubhaft machen, dass seine Forderung einen ausreichenden Bezug zum Schweizer Hoheitsgebiet aufweist. In einem Urteil 5A_617/2025 vom 29. Januar 2026 bestätigt das Bundesgericht, dass diese Anforderung auch dann gilt, wenn (i) der Gläubiger selbst ein ausländischer Staat ist, (ii) er sich auf einen Titel zur endgültigen Aufhebung der Pfändung (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG) beruft oder (iii) die Pfändung als[...]

Bankkonkurs und unerlaubte Geschäftstätigkeit

Bestätigung der Beschwerdelegitimation der entmachteten Organe

Im zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 5A_988/2025 vom 3. März 2026 beurteilt das Bundesgericht (BGer), dass die ehemaligen Organe einer Gesellschaft, deren Vertretungsbefugnisse von der FINMA entzogen wurden, die Beschwerdelegitimation behalten, um im Namen der Gesellschaft gegen den Konkursbeschluss vorzugehen, auch wenn der Konkurs von einem ordentlichen Gericht und nicht von der FINMA selbst ausgesprochen wird. Diese Erweiterung der bestehenden Rechtsprechung gewährleistet den wirksamen Zugang zur Justiz (Art. 29a BV) im Zusammenhang mit der Übertragung der Zuständigkeit für Konkursverfahren bei nicht[...]

Kontokorrentkredit

Dies a quo der Verjährungsfrist

Die zehnjährige Verjährungsfrist für eine Forderung aus einem Kontokorrentkredit beginnt mit jedem von den Parteien anerkannten Saldoabschluss. Wenn das Vertragsverhältnis jedoch fortbesteht, wird der Saldo de facto auf ein neues Konto übertragen, sodass diese aufeinanderfolgenden Saldoabschlüsse neue Verjährungsfristen begründen. Die Kündigung des Vertrags führt hingegen zu einem endgültigen Kontoabschluss, macht den Saldo fällig und löst eine neue (und letzte) Verjährungsfrist aus. Dies sind die wichtigsten Erkenntnisse des Bundesgerichts im Urteil 4A_85/2025 vom 9. Februar 2026. Im Dezember 2008 schloss der[...]

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