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B-04-29 FINMA-Mitteilung 05/2021

Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

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Internationale Sanktionen

Der Bevollmächtigte kann (und muss) die Ausführung der Anweisungen seines Auftraggebers verweigern

In einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 4A_535/2025 vom 28. April 2026 äußert sich das Bundesgericht zum Recht bzw. zur Verpflichtung des Beauftragten, die Anweisungen seines Mandanten nicht auszuführen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass dessen Vermögenswerte unter das „Einfrieren von Guthaben und wirtschaftlichen Ressourcen“ im Sinne von Art. 15 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine („Ukraine-Verordnung“) fallen. Am 18. November 2021 schloss eine Investmentgesellschaft (die „Gesellschaft“), die zu 100 % im Besitz einer Stiftung[...]

Amtshilfe in Steuerangelegenheiten

Der Schriftverkehr des Rechtsanwalts oder Notars mit Dritten

Gemäß dem Urteil 2C_506/2024 vom 4. Mai 2026 (zur Veröffentlichung bestimmt) der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts steht das Berufsgeheimnis der Übermittlung von Unterlagen durch die Schweiz an einen ausländischen Staat im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens nicht entgegen, wenn sich diese Unterlagen im Besitz der kantonalen Steuerverwaltung befinden und diese sie von einem Rechtsanwalt erhalten hat, der im Auftrag seines Mandanten handelte. Im vorliegenden Fall vermuten die spanischen Steuerbehörden, dass ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger tatsächlich in Spanien ansässig ist.[...]

Ausländische Entscheidungen

Nichtanerkennung aufgrund einer unzulässigen Zitierweise

Kann ein ausländisches Urteil in der Schweiz anerkannt werden, wenn der Beklagte zu keinem Zeitpunkt tatsächlich Kenntnis von dem gegen ihn geführten Verfahren hatte? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn das Gericht, da es die Person nicht zustellen kann, auf eine öffentliche Bekanntmachung zurückgreift. Im Urteil 4A_157/2025 vom 13. März 2026 stellt das Bundesgericht klar, dass eine Zustellung nur dann mit Art. 27 Abs. 2 Bst. a IPRG vereinbar ist, wenn sie dem Beklagten eine echte Möglichkeit bietet, am[...]

Retrozessionen

Keine Rückzahlungspflicht, selbst wenn eine Anlageberatungsbeziehung besteht ?

Wenn ein Kunde in einer Anlageberatungsbeziehung Transaktionen tätigt, die nicht auf eine Beratung durch die Bank zurückzuführen sind, befindet sich diese nicht in einem Interessenkonflikt und kann die erhaltenen Rückvergütungen behalten (ACJC/439/2026 vom 10. März 2026, rechtskräftig). Ein erfahrener und vermögender britischer Kunde eröffnet 2015 eine Anlageberatungsbeziehung bei einer Bank mit Sitz in Genf. Gemäss den Vertragsunterlagen verfügt der Kunde über direkten Zugang zum Handelsraum. Die Bank verpflichtet sich zudem, ihm spontan oder auf Anfrage Beratung zu erteilen. Zwei Jahre[...]

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