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B-04-29 FINMA-Mitteilung 05/2021

Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

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Haftung der Bank

Verkauf von Put-Optionen auf russische Aktien, ein kostspieliger Kurssturz

Die Klage einer Kundin wird abgewiesen, da sie das hypothetische Szenario des Ablaufs der Transaktionen, das eingetreten wäre, wenn die Bank ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen wäre, nicht ausreichend dargelegt hat. Sie klagte gegen ihre Schweizer Bank auf Ersatz eines Verlusts aus dem Verkauf von Optionen auf russische Aktien (4A_657/2024 vom 1. September 2025). Ein Unternehmen auf den Bahamas hatte im November 2021 Put-Optionen auf ADR-Zertifikate (American Depository Receipts) von Aktien eines russischen Unternehmens zum Ausübungspreis von 9 USD mit einer[...]

Internationale Sanktionen

Die Sperrung aufgrund der Ukraine-Verordnung hat Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem SchKG

Mit Urteil 5A_802/2024 vom 28. August 2025 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschied das Bundesgericht die Frage, ob die auf der Grundlage der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine (Ukraine-Verordnung) angeordneten Sperrungen Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) haben. Im Juli 2024 erliess das Zürcher Betreibungsamt eine Verfügung, mit der ein gemäss SchKG eröffnetes Zwangsvollstreckungsverfahren ausgesetzt wurde. Das Verfahren betraf Vermögenswerte, die zudem gemäss Art. 15 Abs. 1 der Ukraine-Verordnung gesperrt[...]

Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung

Die Folge ist die Zwangsliquidation

In einem kürzlich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil (Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025) bestätigt das Bundesgericht die Liquidation einer Gesellschaft, die ohne Bewilligung eine Tätigkeit als Emissionshaus (vgl. Art. 3 Abs. 2 aOBVM) (heute Wertpapierhaus, vgl. Art. 44 Abs. 1 Bst. c FinIA) ausgeübt hat. Die 2015 von C gegründete Gesellschaft A ist im Verkauf von Abonnements für recycelbare Güter tätig. Kurz nach der Gründung der Gesellschaft verkauft C 80 % des Aktienkapitals zum Nennwert von CHF 0.01 pro Aktie[...]

AT1

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Abschreibung als rechtswidrig

In einem Urteil B-2334/2023 vom 1. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Teilentscheidung gefällt, mit der es den Entscheid der FINMA vom 19. März 2023 aufhebt, der die Amortisation von Hybridanleihen, die als zusätzliches Kernkapital (additional tier 1; AT1) anerkannt sind, anordnet. Dies ist ein wichtiger Schritt in einer sich abzeichnenden langen juristischen Saga. Der vorliegende Kommentar weicht aufgrund der Bedeutung und des Umfangs des Urteils ausnahmsweise von der üblichen Praxis hinsichtlich der Textlänge ab. Diese Entscheidung wird zudem Gegenstand[...]

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