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B-01-04

Leitlinien zum Enforcement

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1MDB-Affäre

Bestätigung eines Berufsverbots

Im Urteil 2C_368/2023 vom 6. August 2025, das von fünf Richtern gefällt wurde, aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist, bestätigt das Bundesgericht das Berufsverbot gegen das ehemalige Mitglied der Geschäftsleitung der Banca della Svizzera Italiana SA («BSI») mehr als zwei Jahre nach der Bestätigung des Berufsverbots gegen den ehemaligen Head of Legal & Compliance (Urteil 2C_747/2021, kommentiert in: Braidi, cdbf.ch/1286). Der Beschwerdeführer, ehemaliger CEO der BSI Singapore Ltd. und Mitglied der Geschäftsleitung der BSI, legte Widerspruch gegen das von der[...]

Verwaltungsstrafverfahren

Unverwertbarkeit von Erklärungen, die von der FINMA erlangt wurden

Erklärungen, die aufgrund einer Mitwirkungspflicht gegenüber der FINMA erlangt wurden, sind in einem Verwaltungsstrafverfahren gegen eine Person wegen Ausübung der Finanzintermediation ohne Bewilligung unverwertbar. Diese Schlussfolgerung, zu der das Bundesgericht in seinem Urteil 7B_45/2022 vom 21. Juli 2025 (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) gelangt ist, hat zur Folge, dass die Sache an die Strafkammer des Bundesgerichts zurückgewiesen wird, die den Fall ohne diese Beweismittel neu zu beurteilen hat. Der Fall geht auf das Jahr 2014 zurück, als Albert bei der FINMA[...]

Indirektes Naming und Shaming

Bundesgericht bestätigt die Mitteilung der FINMA

Die FINMA darf eine Pressemitteilung über den Abschluss eines Enforcementverfahrens gegen eine namentlich genannte beaufsichtigte Person veröffentlichen, insbesondere um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass sie gegenüber Verletzungen des Finanzmarktrechts nicht untätig ist (2C_682/2023 zur Veröffentlichung bestimmt). Die FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen eine Bank ab, die die Geldwäschereivorschriften schwerwiegend verletzt hat. Einige Wochen später informierte die Aufsichtsbehörde die Bank über ihre Absicht, sechs Tage später eine Pressemitteilung zu diesem Verfahren zu veröffentlichen. In dem Entwurf der Pressemitteilung wird die Bank[...]

Entzug von Zulassungen

Verwaltungssanktionen und Art. 6 EMRK

Ein Revisor, dem die Zulassung entzogen wurde, beantragt, seinen Fall in einer öffentlichen Verhandlung verhandeln zu dürfen; das Bundesverwaltungsgericht lehnt seinen Antrag ab. Das Bundesgericht, bei dem eine Beschwerde eingereicht wurde, stellte eine Verletzung des in Art. 6 Abs. 1 EMRK verankerten Rechts auf eine öffentliche Verhandlung fest und bestätigte, dass der zivilrechtliche Teil dieser Bestimmung auf Verfahren zum Entzug von Zulassungen anwendbar ist (BGer 2C_384/2022 vom 14. November 2023). Nachdem die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) eine Reihe von Verfehlungen im[...]

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