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B-04-29 FINMA-Mitteilung 05/2021

Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

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KI und Schweizer Finanzinstitute

Anwendungsbeispiele im Hinblick auf die europäische Verordnung

Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) sieht eine Reihe von Verpflichtungen vor, die auch für Schweizer Finanzinstitute gelten können, selbst wenn diese nicht physisch in der EU präsent sind. Anhand von drei Fallbeispielen veranschaulicht dieser Kommentar, wie die KI-VO konkret angewendet werden könnte und worauf Schweizer Finanzinstitute insbesondere dann achten sollten, wenn ein KI-System (AIS) als risikoreich eingestuft wird. Zur Erinnerung: Die KI-VO kann für Schweizer Unternehmen gelten, wenn sie KI-System an in der EU niedergelassene Unternehmen liefern oder wenn[...]

Hypothekarkredit

Keine Haftung der Bank trotz vertraglichem Missverhältnis

Ein allfälliges vertragliches Ungleichgewicht in einem Kreditverhältnis zwischen einer Bank und ihren Kunden begründet keine Haftung der Bank, selbst wenn diese ihre Kunden nur eingeschränkt informiert. Dies sind die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Urteil 4A_567/2024 vom 27. Mai 2025. Im Jahr 2013 schlossen Kunden mit einer Bank einen Hypothekarkreditvertrag über rund CHF 1,5 Millionen ab. Der Zinssatz war variabel und entsprach dem 3-Monats-LIBOR (später SARON) zuzüglich einer Marge. Der Vertrag sah vor, dass bei einem negativen LIBOR (oder SARON) der[...]

Verwaltungsstrafverfahren

Unverwertbarkeit von Erklärungen, die von der FINMA erlangt wurden

Erklärungen, die aufgrund einer Mitwirkungspflicht gegenüber der FINMA erlangt wurden, sind in einem Verwaltungsstrafverfahren gegen eine Person wegen Ausübung der Finanzintermediation ohne Bewilligung unverwertbar. Diese Schlussfolgerung, zu der das Bundesgericht in seinem Urteil 7B_45/2022 vom 21. Juli 2025 (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) gelangt ist, hat zur Folge, dass die Sache an die Strafkammer des Bundesgerichts zurückgewiesen wird, die den Fall ohne diese Beweismittel neu zu beurteilen hat. Der Fall geht auf das Jahr 2014 zurück, als Albert bei der FINMA[...]

Recht auf Zugang

Eine Bank vom EDÖB zur Ordnung gerufen

In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2025, veröffentlicht am 1. Juli 2025, hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Schweizer Bank wegen wiederholter Verstösse gegen die Bestimmungen des DSG zum Recht auf Zugang verwarnt. Dieser Entscheid legt klare Standards fest: strikte Einhaltung der 30-tägigen Frist für die Antwort an die betroffene Person und Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten «als solche». Diese Entscheidung folgt auf zwei Beschwerden von Kunden, die ihr Auskunftsrecht ausgeübt hatten. In einem Fall hatte die[...]

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