Änderung vom 04.11.2020: Im Zuge des Inkrafttretens der FIDLEG-/FINIG-Gesetzgebung per 01.01.2020 hat die FINMA die Verweise und Begriffe rückwirkend angepasst.
Änderung vom 04.11.2020: Im Zuge des Inkrafttretens der FIDLEG-/FINIG-Gesetzgebung per 01.01.2020 hat die FINMA die Verweise und Begriffe rückwirkend angepasst.
Eine Bank, die ihrem Kunden eine Rendite von 5 % auf seine Investitionen garantiert, muss die Konsequenzen tragen. In den Urteilen 4A_361/2024 und 4A_363/2024 vom 18. Juni 2025 musste das Bankinstitut dies auf schmerzhafte Weise erfahren und wurde zur Zahlung von über 31 Millionen US-Dollar verurteilt. Im Juni 2010 traf sich eine Bank mit zwei Brüdern einer reichen Familie aus Katar, um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Nach mehreren Gesprächen schlossen die Parteien einen Kreditvertrag ab, in dem sich die Bank verpflichtete,[...]
Der Genfer Gerichtshof hält in seinem Urteil ACJC/1653/2024 vom 19. Dezember 2024 eine Verzichtsklausel auf Retrozessionen im Rahmen eines Verwaltungsmandats für gültig, die prozentuale Spannen für das „investierte Volumen auf Jahresbasis“ nach Produktkategorie angibt. Der Gerichtshof beginnt seine Argumentation mit dem Hinweis auf den Grundsatz, dass der Beauftragte durch den Auftrag nicht verarmt oder bereichert werden darf, abgesehen von seinem vereinbarten Honorar. Unter Bezugnahme auf das Urteil 4A_266/2010 (kommentiert in: Fischer, cdbf.ch/773) betont er, dass der Auftraggeber vollständig über die[...]
In einem kürzlich ergangenen Urteil scheiterte der Generaldirektor einer Bank daran, eine Lohnnachzahlung für nicht bezogene Ferien zu erhalten, obwohl er der Ansicht war, dass er Anspruch darauf hatte, da die Abgangsvereinbarung, die er mit der Bank unterzeichnet hatte, diese Frage nicht spezifisch behandelte (BGer 4A_496/2022 vom 6. November 2023). Der Sachverhalt war folgender: Der Generaldirektor einer Bank bezog ein Jahresgehalt von 600'000 Franken und hatte 28 Tage Ferien pro Jahr. Die Kündigungsfrist seines Arbeitsvertrags betrug sechs Monate. Da der[...]
In einem kürzlich ergangenen Urteil scheiterte ein Bankmanager bei der Durchsetzung einer Vergütungsnachzahlung, obwohl er eine Neuberechnung seines Bonus verlangte und sich dabei auf verwaltete Vermögenswerte stützte, die er angeblich in seine Arbeitgeberbank eingebracht hatte (TF 4A_519/2022 vom 12. Oktober 2023). Der Sachverhalt war folgender: 2009 organisierte ein Vermögensverwalter ein Treffen zwischen einem ihm bekannten Geschäftsvermittler und einem Mitglied der Geschäftsleitung einer Bank. Kurz darauf wurde von einem Dritten ein zweites Treffen zwischen demselben Geschäftsvermittler und dem Vorstandsmitglied organisiert; die[...]
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