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A-01-13

Datenverordnung-FINMA

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Rückvergütungen und Berufsverbot

Vergleichende Perspektiven aus dem Strafrecht und dem Überwachungsrecht

Macht sich ein Vermögensverwalter, der während zehn Jahren Rückvergütungen erhält, ohne seine Kunden darüber zu informieren, der ungetreuen Geschäftsführung schuldig und kann ihm ein Berufsverbot im Sinne von Art. 67 StGB auferlegt werden? Das Bundesgericht beantwortet diese beiden Fragen in seinem Urteil 6B_431/2024 vom 10. November 2025 bejahend. Konkret wird einem Vermögensverwalter vorgeworfen, zwischen 2006 und 2016 Rückvergütungen erhalten zu haben, ohne seine Kunden darüber zu informieren. Der Vermögensverwalter erhielt von der Depotbank 25 % der jährlichen Depotgebühren, 60 %[...]

Mitteilung der FINMA

Klarstellungen zur Verwahrung von Krypto-Assets

Das wachsende Interesse an Krypto-Assets ging in der Schweiz mit einer raschen Entwicklung von Dienstleistungen zur Verwahrung dieser Vermögenswerte einher. Vor diesem Hintergrund hat die FINMA am 12. Januar 2026 ihre Mitteilung zur Aufsicht 01/2026 über die Verwahrung von Krypto-Assets veröffentlicht. Darin erinnert sie an die rechtlichen Grundlagen für die Verwahrung und die Herausgabe dieser Vermögenswerte im Falle einer Insolvenz der Verwahrstelle und weist gleichzeitig auf die Risiken hin, die mit bestimmten Konstellationen verbunden sind, insbesondere bei der Inanspruchnahme ausländischer[...]

Open Banking in der Schweiz

Startschuss für die Plattform „bLink”

Seit dem 25. November ist die Schweiz mit der Einführung der von SIX betriebenen Plattform „bLink” in das Zeitalter des Open Banking eingetreten. Mit dieser Entwicklung schließt sich die Schweiz einer internationalen Bewegung an, die darauf abzielt, den Austausch von Finanzdaten über standardisierte Schnittstellen zu fördern, um Kunden einen erweiterten Zugang zu innovativen Dienstleistungen einer Vielzahl von Finanzdienstleistern zu bieten. Open Banking ist ein standardisiertes Modell für den Austausch von Finanzdaten, das den Informationsaustausch zwischen Finanzdienstleistern über standardisierte Schnittstellen erleichtern[...]

Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung

Das Bundesgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit von Naming and Shaming

In einem Urteil vom 16. September 2025 bestätigt das Bundesgericht, dass die fünfjährige Veröffentlichung einer Entscheidung auf der Website der FINMA, mit der einer Person die Ausübung einer nach dem Finanzmarktrecht bewilligungspflichtigen Tätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung untersagt wird, gerechtfertigt ist (2C_596/2024 vom 16. September 2025) . Dieses Urteil steht im gleichen sachlichen Zusammenhang wie das Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025 (kommentiert in: Dupuis, cdbf.ch/1440/). Zusammenfassend wird einem Unternehmen und seinen drei Hauptaktionären, die als «Referenzaktionäre» bezeichnet werden, vorgeworfen,[...]

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