B-04-47
FINMA-Mitteilung 06/2024
Stablecoins
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Wenn mehrere Kunden im Rahmen desselben Betrugsfalls geschädigt werden, stellt sich in Versicherungsfragen eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen einzigen Schadenfall oder um mehrere? In seinem Urteil 4A_626/2024 vom 21. März 2025 entscheidet das Bundesgericht, dass mehrere Schadenfälle vorliegen. Es bestätigt einen Schiedsspruch, der einer Bank jeglichen Versicherungsschutz verweigert hatte, mit der Begründung, dass jeder Anspruch eines geschädigten Kunden als separater Schadenfall zu betrachten sei, für den insbesondere ein separater Selbstbehalt gelte. Das Urteil erinnert daran, wie wichtig[...]
Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Entwurf zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) auf Kryptowerte (die Botschaft) durch die Verabschiedung eines Melderahmens für Kryptowerte (MRK) übermittelt. Zusätzlich zum MRK schlägt die Botschaft Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes (E-AIAG) sowie der Verordnung (E-AIAV) über den automatischen Informationsaustausch vor. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, um 2027 erstmals ausgetauscht zu werden. Der Entwurf zielt ausserdem darauf ab, i) die[...]
Am 26. Juli 2024 veröffentlichte die FINMA die Aufsichtsmitteilung 06/2024 zu Stablecoins. Diese Mitteilung befasst sich mit der rechtlichen Kategorisierung von Stablecoins, der Anwendung des Geldwäschereidispositivs, der Praxis der FINMA bei der Absicherung des Ausfallrisikos und den damit verbundenen Risiken. Die Mitteilung enthält zwar keine wirklichen Neuerungen, stellt aber dennoch ein nützliches Kompendium der Praxis der Behörde dar, die seit der Veröffentlichung der Ergänzung zur Wegleitung für Unterstellungsfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICO) vom 11. September 2019 entwickelt wurde. Klassifizierung[...]
Am 28. Februar 2024 legte die Interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) ihren zweiten Bericht über die Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten (d.h. digitale Vermögenswerte, die auf der Blockchain-Technologie basieren, wie Bitcoin oder Ethereum) vor. Der Bericht ist für Finanzintermediäre, die in diesem Bereich tätig sind - insbesondere für Compliance-Funktionen - von Interesse und enthält verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung des Kampfes gegen Geldwäsche. Er beleuchtet auch einige der Schwierigkeiten, mit denen Anbieter[...]
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