Skip to main content

Articles en relation

Vermögensverwaltungsvertrag

Ein Gutachten kann fehlende Tatsachenbehauptungen nicht ersetzen

Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Genfer Gerichts, mit dem eine Haftungsklage gegen eine Bank wegen schlechter Vermögensverwaltung aufgrund unzureichender Tatsachenbehauptungen abgewiesen wurde (Urteil 4A_276/2024 vom 31. März 2025). Die Kundin unterhält seit den 1960er Jahren ein Bankkonto bei der betreffenden Bank. 1995 erbte sie 3 Millionen Euro und schloss einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der genannten Bank ab. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Portfolio der Kundin ausschliesslich aus Obligationen und liquiden Mitteln. Im Jahr 2001 unterzeichnete die Kundin ein Dokument mit[...]

Definition des Schadensfalls in der Berufshaftpflichtversicherung

Das Bundesgericht bestätigt eine strenge Auslegung

Wenn mehrere Kunden im Rahmen desselben Betrugsfalls geschädigt werden, stellt sich in Versicherungsfragen eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen einzigen Schadenfall oder um mehrere? In seinem Urteil 4A_626/2024 vom 21. März 2025 entscheidet das Bundesgericht, dass mehrere Schadenfälle vorliegen. Es bestätigt einen Schiedsspruch, der einer Bank jeglichen Versicherungsschutz verweigert hatte, mit der Begründung, dass jeder Anspruch eines geschädigten Kunden als separater Schadenfall zu betrachten sei, für den insbesondere ein separater Selbstbehalt gelte. Das Urteil erinnert daran, wie wichtig[...]

Ausweitung des AIA auf Kryptowerte

Der Bundesrat veröffentlicht seine Botschaft

Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Entwurf zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) auf Kryptowerte (die Botschaft) durch die Verabschiedung eines Melderahmens für Kryptowerte (MRK) übermittelt. Zusätzlich zum MRK schlägt die Botschaft Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes (E-AIAG) sowie der Verordnung (E-AIAV) über den automatischen Informationsaustausch vor. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, um 2027 erstmals ausgetauscht zu werden. Der Entwurf zielt ausserdem darauf ab, i) die[...]

Stablecoins

Die FINMA klärt ihre Praxis

Am 26. Juli 2024 veröffentlichte die FINMA die Aufsichtsmitteilung 06/2024 zu Stablecoins. Diese Mitteilung befasst sich mit der rechtlichen Kategorisierung von Stablecoins, der Anwendung des Geldwäschereidispositivs, der Praxis der FINMA bei der Absicherung des Ausfallrisikos und den damit verbundenen Risiken. Die Mitteilung enthält zwar keine wirklichen Neuerungen, stellt aber dennoch ein nützliches Kompendium der Praxis der Behörde dar, die seit der Veröffentlichung der Ergänzung zur Wegleitung für Unterstellungsfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICO) vom 11. September 2019 entwickelt wurde. Klassifizierung[...]

Plus d'articles en relation