Skip to main content

Articles en relation

Stablecoins

Die FINMA klärt ihre Praxis

Am 26. Juli 2024 veröffentlichte die FINMA die Aufsichtsmitteilung 06/2024 zu Stablecoins. Diese Mitteilung befasst sich mit der rechtlichen Kategorisierung von Stablecoins, der Anwendung des Geldwäschereidispositivs, der Praxis der FINMA bei der Absicherung des Ausfallrisikos und den damit verbundenen Risiken. Die Mitteilung enthält zwar keine wirklichen Neuerungen, stellt aber dennoch ein nützliches Kompendium der Praxis der Behörde dar, die seit der Veröffentlichung der Ergänzung zur Wegleitung für Unterstellungsfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICO) vom 11. September 2019 entwickelt wurde. Klassifizierung[...]

Geldwäsche mithilfe von digitalen Vermögenswerten

Anpassung der Finanzindustrie trotz zunehmender Nutzung und steigender Risiken

Am 28. Februar 2024 legte die Interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) ihren zweiten Bericht über die Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten (d.h. digitale Vermögenswerte, die auf der Blockchain-Technologie basieren, wie Bitcoin oder Ethereum) vor. Der Bericht ist für Finanzintermediäre, die in diesem Bereich tätig sind - insbesondere für Compliance-Funktionen - von Interesse und enthält verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung des Kampfes gegen Geldwäsche. Er beleuchtet auch einige der Schwierigkeiten, mit denen Anbieter[...]

Initial Coin Offering

Wann werden Investment-Token (Token) zu Wertpapieren ?

In einem Urteil vom 16. Januar 2024 (B_4185/2020) bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eine Verfügung der FINMA vom 19. Juni 2020, in der festgestellt wurde, dass eine Schweizer Gesellschaft und einer ihrer Verwaltungsräte als Gruppe mangels Bewilligung eine unerlaubte Effektenhandelstätigkeit als Emissionshaus geführt hatten, das gewerbsmässig öffentlich Effekten in Form von Anlagetoken (Tokens) angeboten hatte. Im Rahmen eines Initial Coin Offering (ICO) bei einem ausländischen Emittenten hatten die Schweizer Gesellschaft und einer ihrer Direktoren Token gekauft. Diese Token waren nicht voll[...]

Staking

Klarstellungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Kryptovermögenswerten

In den letzten Jahren haben sich die Staking-Dienste vervielfacht und damit auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Um ihre Praxis, insbesondere in Bezug auf die Aufbewahrung von Kryptoaktiva, zu klären, hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 08/2023 im Zusammenhang mit Staking veröffentlicht. Die FINMA definiert Staking als den Prozess des Blockierens von Kryptoaktiva an der Staking-Adresse eines Validierungsknotens, um am Validierungsprozess einer Blockchain teilzunehmen, die auf dem Proof-of-Stake-Mechanismus beruht. Im Gegenzug erhalten die Teilnehmer Belohnungen. In der Mitteilung wird die Auslegung[...]

Plus d'articles en relation