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B-03-15 FINMA-Mitteilung 15 (2010)

Geschäftsbeziehungen mit Iran

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Zwangsvollstreckung und internationale Sanktionen

Laut Obergericht Zürich hat das Einfrieren von Vermögenswerten nach dem EmbG Vorrang vor dem SchKG.

In einem Urteil PS240181 vom 14. November 2024 hält dasObergericht Zürich fest, dass Art. 44 SchKG trotz der fehlenden Erwähnung des EmbG in Art. 44 SchKG analog auf Massnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten anwendbar ist, die nach dem Embargogesetz (EmbG) und seinen Ausführungsverordnungen ergriffen werden. Daraus folgt, dass eine Verwertung nach dem SchKG nicht möglich ist, solange die Vermögenswerte eingefroren sind. Am 6. Juni 2023 erwirkt eine Gläubigerin mit einem vollstreckbaren Urteil des Bezirksgerichts Luxemburg in Zürich einen Arrest gegen[...]

Sanktionen

Der Weg zum klaren Fall ist versperrt, um eine Zahlung zu entsperren

Mit Urteil 4A_394/2024 vom 18. September 2024 bestätigt das Bundesgericht die Unzulässigkeit eines klaren Antrags auf Belastung des Kontos eines Kunden, gegen den Sanktionen verhängt wurden, um die Honorare seines Anwalts zu bezahlen. Ein Kunde besitzt mehrere Bankkonten in der Schweiz, unter anderem bei einer Bank, deren Konzern auch in Europa und im Vereinigten Königreich tätig ist. Der Kunde ist Gegenstand von Sanktionen im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine und seine Vermögenswerte wurden von der Schweiz, dem Vereinigten[...]

Schweizer Politik im Bereich der Wirtschaftssanktionen

Verbesserungen und Lücken in der Umsetzung

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat am 14. November 2023 ihren Bericht über die Folgeprüfung der Beteiligung des Bundes an der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen veröffentlicht. Aufgrund der wiederkehrenden Kritik an der Schweizer Politik in diesem Bereich, die für einige zu streng, für andere zu lasch ist, hatten die Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte (GPK) bereits 2016 beschlossen, die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit der Evaluation der Beteiligung des Bundes an der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen zu beauftragen. Das Geschäft wurde der GPK-S zugewiesen.[...]

Cyberangriff

Der Versicherer muss zahlen

Wie kann sich ein Versicherer dagegen wehren, dass er ein börsennotiertes Unternehmen für einen geschätzten Schaden von fast einer Million nach einem erfolgreichen Cyberangriff entschädigen muss? Mit der Begründung, die Zahlung würde gegen die US-Sanktionen verstoßen, da der Cyberangriff von russischen Hackern durchgeführt worden sei, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Das Handelsgericht Zürich und anschließend das Bundesgericht ließen sich von dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen (4A_206/2023). Im Juli 2020 wurde ein an der NYSE notiertes Unternehmen von der Ransomware Wasted-Locker[...]

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