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B-17-07 FINMA-RS 17/7

Kreditrisiken - Banken

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Stabilität der Banken

Ein beeindruckender, aber noch zu vager Bericht des Bundesrates

Seit der Annahme der Too-big-to-fail-Regelung im Jahr 2011 sieht Art. 52 BankG vor, dass der Bundesrat drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung und danach alle zwei Jahre die Bestimmungen der Art. 7 bis 14b BankG überprüft, sie mit den entsprechenden internationalen Standards im Ausland vergleicht und der Bundesversammlung darüber Bericht erstattet, gegebenenfalls mit Vorschlägen für Gesetzes- oder Verordnungsänderungen. In seinem Bericht über systemrelevante Banken vom 4. Juni 2021 (BBl 2021 1487) kam der Bundesrat zum Schluss: "Der verfolgte Schweizer Ansatz[...]

Arrest der Bank gegen ihre Kunden

(Hohe) Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung

Eine Bank, die einen Arrest gegen ihre Kunden erwirken will, um eine Überziehung infolge eines erfolglosen Margin Calls und einer Positionsauflösung einzufordern, muss ihre Forderung mit detaillierten Erklärungen und Unterlagen glaubhaft machen. Andernfalls muss der Richter den Arrest verweigern - oder widerrufen - (Urteil des Bundesgerichts 5A_515/2023 vom 23. Februar 2024). Der Rechtsstreit, der diesem Urteil zugrunde lag, hatte seinen Ursprung in einem Lombardkredit, den eine Zürcher Bank zwei in den Vereinigten Arabischen Emiraten wohnhaften Eheleuten gewährte, um ihnen Finanzanlagen[...]

Automatisierte Einzelentscheidung

Das Credit Scoring Unternehmen muss die betroffenen Personen informieren

Auch wenn das Unternehmen, das das Credit Scoring (Bonitätsprüfung) durchführt, nicht das Unternehmen ist, das letztendlich über die Gewährung eines Darlehens entscheidet, trifft es eine automatisierte Einzelentscheidung und muss somit die betroffene Person darüber informieren (Urteil des EuGH vom 7. Dezember 2023 in der Rechtssache C-634/21, SCHUFA Holding AG). Nachdem eine Bank die Gewährung eines Darlehens abgelehnt hatte, ersuchte ein deutscher Staatsangehöriger die SCHUFA, das führende deutsche Unternehmen, das Bonitätsprüfungen durchführt, um verschiedene Informationen. Die Ablehnung des Darlehens sei aufgrund[...]

Zusätzliches Eigenkapital

FINMA-Praxis und die richterliche Kognition

In einem Urteil vom 30. März 2023 (B-4004_2021) entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVGer), dass die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen, die die FINMA der PostFinance AG (PostFinance) auf der Grundlage von Art. 131b cum 45 Bst. b der Eigenmittelverordnung (ERV) und ihrer im FINMA-Rundschreiben 2019/2 "Zinsrisiken - Banken" (das Rundschreiben) festgelegten Praxis zur Bewältigung des Risikos steigender Zinsen auferlegt hatte, rechtmässig waren. Das Urteil folgt auf einen früheren Entscheid des Bundesgerichts (BGer), welches die Angelegenheit zur Neubeurteilung gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. b[...]

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