Diese aktualisierten Richtlinien wurden in Form einer freien Selbstregulierung erlassen. Sie sind nicht von der FINMA anerkannt und entfalten damit keine allgemeinverbindliche Wirkung. Sie wurden am 11.11.2020 vom Verwaltungsrat der SBVg gutgeheissen (Quelle: SBVg-Zirkular-Nr 8043 vom 01.12.2020).
Diese aktualisierten Richtlinien wurden in Form einer freien Selbstregulierung erlassen. Sie sind nicht von der FINMA anerkannt und entfalten damit keine allgemeinverbindliche Wirkung. Sie wurden am 11.11.2020 vom Verwaltungsrat der SBVg gutgeheissen (Quelle: SBVg-Zirkular-Nr 8043 vom 01.12.2020).
Eine Bank, die ihrem Kunden eine Rendite von 5 % auf seine Investitionen garantiert, muss die Konsequenzen tragen. In den Urteilen 4A_361/2024 und 4A_363/2024 vom 18. Juni 2025 musste das Bankinstitut dies auf schmerzhafte Weise erfahren und wurde zur Zahlung von über 31 Millionen US-Dollar verurteilt. Im Juni 2010 traf sich eine Bank mit zwei Brüdern einer reichen Familie aus Katar, um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Nach mehreren Gesprächen schlossen die Parteien einen Kreditvertrag ab, in dem sich die Bank verpflichtete,[...]
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Genfer Gerichts, mit dem eine Haftungsklage gegen eine Bank wegen schlechter Vermögensverwaltung aufgrund unzureichender Tatsachenbehauptungen abgewiesen wurde (Urteil 4A_276/2024 vom 31. März 2025). Die Kundin unterhält seit den 1960er Jahren ein Bankkonto bei der betreffenden Bank. 1995 erbte sie 3 Millionen Euro und schloss einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der genannten Bank ab. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Portfolio der Kundin ausschliesslich aus Obligationen und liquiden Mitteln. Im Jahr 2001 unterzeichnete die Kundin ein Dokument mit[...]
Es ist umstritten, in welchem Umfang im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Informationen des Kunden über seine Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt werden sollen. Die inArt. 12 Abs. 2 FIDLEG vorgeschlagene Lösung ist für die Dienstleistung der Anlageberatung wahrscheinlich nicht zufriedenstellend. Für die Vermögensverwaltungsdienstleistung wurde die von der FINMA in ihrem Rundschreiben 2025/2 zu den Verhaltensregeln nach dem FIDLEG und der FIDLEV vorgeschlagene Auslegung dieser Bestimmung ziemlich kritisiert und weicht nach Ansicht einiger vom Willen des Parlaments ab. Art. 12 FIDLEG konkretisiert die[...]
Der Genfer Gerichtshof hält in seinem Urteil ACJC/1653/2024 vom 19. Dezember 2024 eine Verzichtsklausel auf Retrozessionen im Rahmen eines Verwaltungsmandats für gültig, die prozentuale Spannen für das „investierte Volumen auf Jahresbasis“ nach Produktkategorie angibt. Der Gerichtshof beginnt seine Argumentation mit dem Hinweis auf den Grundsatz, dass der Beauftragte durch den Auftrag nicht verarmt oder bereichert werden darf, abgesehen von seinem vereinbarten Honorar. Unter Bezugnahme auf das Urteil 4A_266/2010 (kommentiert in: Fischer, cdbf.ch/773) betont er, dass der Auftraggeber vollständig über die[...]
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