A-31-20
GwV-FINMA
Geldwäschereiverordnung-FINMA
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In einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil entscheidet das Bundesgericht über die anwendbare Methode zur Trennung von Bankguthaben, die aus einer Straftat stammen, von legalen Bankguthaben, die auf demselben Konto hinterlegt sind (7B_65/2023 vom 5. Dezember 2025). Im Jahr 2010 eröffnet die Bundesanwaltschaft («BA») ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Geldwäscherei von Vermögenswerten aus in Russland begangenen Straftaten (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB). Im Wesentlichen wurde der russische Fiskus durch eine Veruntreuung von Geldern in Höhe von[...]
In einem Urteil vom 24. September 2025 erinnert das Bundesgericht daran, dass die Begehung einer Geldwäschereistraftat die Absicht des Täters, zumindest in Form von Eventualvorsatz, voraussetzt und dass ein alleiniger, selbst schwerwiegender Verstoss gegen die Anti-Geldwäschereivorschriften noch nicht auf eine solche Absicht schliessen lässt (6B_1180/2023). Die Bundesanwaltschaft wirft einem Bankangestellten vor, Bankkonten unter Angabe falscher Kundendaten eröffnet und zwischen 2003 und 2012 Transaktionen durchgeführt zu haben, obwohl er wusste, dass die Vermögenswerte krimineller Herkunft waren (es handelte sich offensichtlich um[...]
Am 26. September 2025 haben die eidgenössischen Räte die letzte Revision der Geldwäschereibekämpfungsmassnahmen, die im Sommer 2023 in Angriff genommen worden war, verabschiedet. Zur Erinnerung: Der Entwurf der Regierung umfasste zwei Teile. Der erste Teil betraf die Einführung eines elektronischen Registers der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen durch ein neues Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (LTPM). Der zweite Teil umfasste mehrere Änderungen des GwG, von denen die umstrittenste die Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes[...]
Die MROS veröffentlicht «Negative Typologien». Ziel ist es, die Finanzintermediäre (FI) für den Inhalt der Abklärungen zu sensibilisieren und die Qualität der Daten zu verbessern, um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen, was zu begrüssen ist. Es ist jedoch nicht sicher, ob dieses Ziel erreicht wird, da bestimmte Typologien die Praktiker verwirren. Einige Überlegungen aus praktischer Sicht zu einigen der am 16. September 2025 veröffentlichten Typologien. Typologie 2: Wenn keine Verbindung zu einer kriminellen Organisation besteht, erscheint es logisch, keine Meldung[...]
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