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A-01-13

Datenverordnung-FINMA

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Eignungsprüfung

Quo vadis ?

Es ist umstritten, in welchem Umfang im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Informationen des Kunden über seine Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt werden sollen. Die inArt. 12 Abs. 2 FIDLEG vorgeschlagene Lösung ist für die Dienstleistung der Anlageberatung wahrscheinlich nicht zufriedenstellend. Für die Vermögensverwaltungsdienstleistung wurde die von der FINMA in ihrem Rundschreiben 2025/2 zu den Verhaltensregeln nach dem FIDLEG und der FIDLEV vorgeschlagene Auslegung dieser Bestimmung ziemlich kritisiert und weicht nach Ansicht einiger vom Willen des Parlaments ab. Art. 12 FIDLEG konkretisiert die[...]

Geldwäsche

Amtshilfe und Verweigerung der Siegelung

Das Urteil des Bundesgerichts 7B_1158/2024 vom 18. Februar 2025 (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) bringt keine großen Neuerungen, sondern ist ein weiterer Rückzug in die Mäander der Siegelverfahren, insbesondere bei Parallelverfahren und Informationsweitergabe zwischen Behörden. Aufgrund einer Anzeige der FINMA eröffnet das EFD im März 2021 ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der Meldepflicht innerhalb einer Bank. In diesem Zusammenhang fordert die Verwaltungsbehörde verschiedene Dokumente von dem Finanzinstitut an. Im Juli 2021 übergibt das Finanzinstitut dem EFD einen USB-Stick mit den angeforderten Daten[...]

Automatisierte Einzelentscheidung

Das Bonitätsprüfungsunternehmen muss seinen Algorithmus nicht offenlegen, aber erläutern

Das Credit Scoring Unternehmen muss der betroffenen Person das Verfahren und die konkret angewandten Grundsätze zur Erstellung ihres Bonitätsprofils erläutern. Darüber hinaus steht das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens der Weitergabe von Informationen an die Behörde oder das Gericht nicht entgegen, die eine Interessenabwägung vornehmen muss (Urteil des EuGH vom 27. Februar 2025 in der Rechtssache C-203/22). Ein Mobilfunkanbieter verweigert einem österreichischen Staatsangehörigen (CK) den Abschluss eines Mobilfunkvertrags, der eine monatliche Zahlung von 10,- EUR beinhaltet hätte. Diese Ablehnung wird mit einer[...]

Aufsicht über die Finanzmärkte

Weniger Rechte in der internationalen Kooperation ?

Eine grenzüberschreitende Finanzmarktaufsicht und eine gute internationale Zusammenarbeit sind für die Stabilität und Integrität der globalen Finanzmärkte von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat kürzlich eine Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Gesetzes über die Schweizerische Nationalbank (NBG) in die Vernehmlassung geschickt, um den Schweizer Rechtsrahmen an die aktuellen Bedingungen der internationalen Zusammenarbeit anzupassen. Dieser Kommentar konzentriert sich ausschliesslich auf die vorgeschlagenen Änderungen des FINMAG. Der Vorentwurf tendiert dazu, die Regeln[...]

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