In einem veröffentlichten Urteil vom 31. Mai 2024 hatte das Bundesgericht bereits bestätigt, dass der betrügerische Erwerb eines „COVID-19-Darlehens“ einen Betrug darstellt (ATF 150 IV 169, kommentiert in Dupuis, cdbf.ch/1353). Seine Rechtsprechung war jedoch schwankend, was die Verwirklichung des Straftatbestands der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Vorlage des irreführenden Kreditantragsformulars bei der kreditgebenden Bank betraf. Das Urteil 6B Seine Rechtsprechung war jedoch schwankend, was die Verwirklichung des Straftatbestands der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Vorlage des irreführenden Kreditantragsformulars bei der[...]
Das Credit Scoring Unternehmen muss der betroffenen Person das Verfahren und die konkret angewandten Grundsätze zur Erstellung ihres Bonitätsprofils erläutern. Darüber hinaus steht das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens der Weitergabe von Informationen an die Behörde oder das Gericht nicht entgegen, die eine Interessenabwägung vornehmen muss (Urteil des EuGH vom 27. Februar 2025 in der Rechtssache C-203/22). Ein Mobilfunkanbieter verweigert einem österreichischen Staatsangehörigen (CK) den Abschluss eines Mobilfunkvertrags, der eine monatliche Zahlung von 10,- EUR beinhaltet hätte. Diese Ablehnung wird mit einer[...]
Ein Kreditnehmer, der die geliehenen Gelder für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck verwendet, kann ausnahmsweise der Veruntreuung schuldig gesprochen werden (Art. 138 Ziff. 1 StGB). Voraussetzung dafür ist allerdings noch, dass die Zweckbestimmung der verliehenen Vermögenswerte im Vertrag klar definiert ist, was im Urteil 6B_240/2024 vom 9. Januar 2025 nicht der Fall war. Auf der Grundlage eines „ Loan Agreements “ leiht eine Gesellschaft einer anderen Gesellschaft USD 300'000. Die Parteien sehen im Vertrag nicht ausdrücklich vor, dass[...]
Im Urteil 4A_57/2024 hält das Bundesgericht fest, dass ein Schiedsspruch, der den Schuldner eines nicht zurückgezahlten Darlehens zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 24% anweist, nicht gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz im Sinne von Art. V Ziff. 2 lit. b des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (CNY). Zwei chinesische Unternehmen hatten einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von zwei Monaten und einem Zinssatz von 8% pro Jahr abgeschlossen. Dieser Zinssatz sollte auf 15 %[...]
Ce site utilise des cookies à des fins de statistiques, d’optimisation et de marketing ciblé. En poursuivant votre visite sur cette page, vous acceptez l’utilisation des cookies aux fins énoncées ci-dessus. En savoir plus