Nachrangigkeit von Forderungen nahestehender Personen
Das Bundesgericht setzt Grenzen
Tatiana Ayranova
— 22 Mai 2025
Am 15. Mai 2025 veröffentlichte das Bundesgericht ein Grundsatzurteil (BGE 5A_440/2024 vom 31. März 2025), das folgende Frage klärt: Sind Darlehen, die nahestehende Personen einer Gesellschaft ohne ausdrückliche Nachrangigkeitsvereinbarung gewährt haben, im Falle der Konkurs der Gesellschaft nachrangig? Das Bundesgericht hat bestätigt, dass Forderungen aus solchen Darlehen im Konkurs grundsätzlich als ordentliche Forderungen dritter Klasse zu behandeln sind (Art. 219 Abs. 4 SchKG). Nur in Ausnahmefällen, die durch einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch gekennzeichnet sind, können diese Forderungen gegenüber den Forderungen der[...]