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A-07-21 VKV-FINMA

Versicherungskonkursverordnung-FINMA

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Arrest der Bank gegen den Kreditbürgen

(Hohe) Anforderungen an die Plausibilität des Eigentums an den beschlagnahmten Gütern

In einem kürzlich ergangenen Urteil weist das Bundesgericht die Berufung einer Bank gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts zurück, das die Anordnung der Beschlagnahme von Immobilien im Besitz der Ex-Ehefrau des Schuldners ablehnte (Urteil 5A_754/2024 vom 18. Februar 2025). Obwohl das betreffende Urteil hauptsächlich Fragen der Zwangsvollstreckung betrifft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Glaubhaftigkeitsgrad, den der Gläubiger erreichen muss, um eine Beschlagnahme zu erwirken, ist dieser Fall ein anschauliches Beispiel für die Schwierigkeiten, mit denen eine Gläubigerbank bei der Beitreibung[...]

Zwangsvollstreckung und internationale Sanktionen

Laut Obergericht Zürich hat das Einfrieren von Vermögenswerten nach dem EmbG Vorrang vor dem SchKG.

In einem Urteil PS240181 vom 14. November 2024 hält dasObergericht Zürich fest, dass Art. 44 SchKG trotz der fehlenden Erwähnung des EmbG in Art. 44 SchKG analog auf Massnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten anwendbar ist, die nach dem Embargogesetz (EmbG) und seinen Ausführungsverordnungen ergriffen werden. Daraus folgt, dass eine Verwertung nach dem SchKG nicht möglich ist, solange die Vermögenswerte eingefroren sind. Am 6. Juni 2023 erwirkt eine Gläubigerin mit einem vollstreckbaren Urteil des Bezirksgerichts Luxemburg in Zürich einen Arrest gegen[...]

Anspruch in der Zwangsvollstreckung

Ein Formular A reicht nicht aus

In einem kürzlich ergangenen Urteil äußert sich das Bundesgericht zu der Frage, ob die Person, die in einem Formular A als wirtschaftlich Berechtigter an den auf einem Bankkonto hinterlegten Vermögenswerten identifiziert wurde, allein auf dieser Grundlage in einem Zwangsvollstreckungsverfahren das Eigentum an diesen Vermögenswerten beanspruchen kann (Urteil 5A_208/2023 vom 10. Juli 2024). Im Rahmen von Veranlagungsverfahren gegen B und C beantragte die Kantonale Steuerverwaltung Genf (ESTV-GE) die Beschlagnahme von drei Bankkonten, die sich im Besitz von B und C befanden,[...]

Aufsicht über Versicherungsunternehmen

Comparis muss als Versicherungsvermittler qualifiziert werden

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt, dass comparis.ch AG (Comparis) aufgrund der angebotenen Dienstleistungen als Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 Abs. 1 VAG zu qualifizieren ist und sich somit im öffentlichen Register der FINMA für ungebundene Versicherungsvermittler eintragen lassen muss (Urteil B-5886/2023 vom 5. Juli 2024). Im September 2023 entscheidet die FINMA, dass Comparis ein Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 VAG ist und weist sie an, sich in das Register der ungebundenen Versicherungsvermittler einzutragen. Comparis legte beim BVGer Beschwerde ein,[...]

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