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B-04-19 FINMA-Mitteilung 05/2020

Meldepflicht von Cyber-Attacken

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Betrügerische Erlangung von "COVID-19"-Krediten

Bundesgericht bestätigt die Einstufung als Betrug

Ab März 2020 nahmen über 100'000 Schweizer Unternehmen die vom Bund bereitgestellten verbürgten Kredite in Anspruch, um einen Liquiditätsengpass infolge der COVID-19-Pandemie zu überbrücken. Der Wille der Schweizer Behörden, schnell auf eine Ausnahmesituation zu reagieren und einen raschen Zugang zu Finanzmitteln zu gewährleisten, veranlasste sie dazu, ein erleichtertes Verfahren vorzusehen, das im Wesentlichen auf einer Selbstdeklaration des Kreditantragstellers beruhte, was leider zu einer Reihe von Missbräuchen geführt hat. In einem kürzlich ergangenen, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil muss sich das Bundesgericht[...]

Cyberattacken

Die neue Meldepflicht wird konkreter

Banken, Versicherungen und Finanzmarktinfrastrukturen müssen ab dem 1. Januar 2025 Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Cybersicherheit (BfCS) melden. Der Bundesrat hat nun den Entwurf einer Verordnung zur Konkretisierung der Art. 74a ff. des Informationssicherheitsgesetzes (Meldepflicht bei Cyberangriffen) in die Vernehmlassung geschickt. Wie wir bereits früher dargelegt haben (vgl. Hirsch, cdbf.ch/1261), müssen die Banken künftig das BKA bei Cyberangriffen informieren. Die neue Meldepflicht an das BKA betrifft alle kritischen Infrastrukturen. Zu diesen Infrastrukturen gehören insbesondere Banken, Versicherungen,[...]

Watchlist der FINMA

Die Grenzen des Auskunftsrechts nach dem aDSG

Die relevanten Auszüge aus der Datenbank zu erhalten, die für die Beurteilung der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit durch die FINMA (ehemals Watchlist) erforderlich ist, ist für einen Angestellten, der vorübergehend auf die Ausübung einer der FINMA unterstellten Tätigkeit verzichtet hat, ein wahrer Kreuzweg. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt, dass Art. 8 aDSG (jetzt Art. 25 DSG) den Zugang zu den Dokumenten, die den Eintrag auf der Watchlist rechtfertigen, nicht im gleichen Umfang ermöglicht wie in einem echten Hauptverfahren, in dem[...]

Auskunftsrecht

Ein Rechtsmissbrauch gegen das Family Office

Das Auskunftsrecht im Sinne des DSG wird missbräuchlich ausgeübt, wenn sich eine Person gegenüber einem Family Office darauf beruft, um Informationen über einen Trust und die finanzielle Situation ihres Vaters zu erhalten (ACJC/1610/2023). Ein sehr wohlhabender italienischer Geschäftsmann unterhält ein Family Office in Genf, das verschiedene Dienstleistungen für seine Tochter erbringt. Die Zahlungen an diese werden vom Konto des Vaters aus getätigt. Der Vater teilt dem Family Office mit, dass seine Tochter über ein Budgetlimit von EUR 100'000 pro Monat[...]

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