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B-04-19 FINMA-Mitteilung 05/2020

Meldepflicht von Cyber-Attacken

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Recht auf Zugang

Eine Bank vom EDÖB zur Ordnung gerufen

In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2025, veröffentlicht am 1. Juli 2025, hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Schweizer Bank wegen wiederholter Verstösse gegen die Bestimmungen des DSG zum Recht auf Zugang verwarnt. Dieser Entscheid legt klare Standards fest: strikte Einhaltung der 30-tägigen Frist für die Antwort an die betroffene Person und Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten «als solche». Diese Entscheidung folgt auf zwei Beschwerden von Kunden, die ihr Auskunftsrecht ausgeübt hatten. In einem Fall hatte die[...]

Lombardkredit

Erste Folgen der COVID-19-Krise

Wenn die Bank einen Margenausgleich verlangt, bleibt dem Kunden unter Umständen nur sehr wenig Zeit, um zu reagieren und neue Mittel bereitzustellen. In seinem Urteil 4A_389/2024 vom 8. Mai 2025 bekräftigt das Bundesgericht seine strenge Rechtsprechung in Bezug auf Lombardkredite, insbesondere wenn es sich um einen Kunden mit hohen Finanzkenntnissen und -erfahrungen handelt. Anfang April 2019 nimmt ein Kunde Kontakt zu einer Bank auf. Im Rahmen der Kontoeröffnung gibt der Kunde an, ein Anlageexperte mit hoher Risikobereitschaft zu sein und[...]

COVID-19-Darlehen

Strafrechtliche Qualifizierung der Erschleichung

In einem veröffentlichten Urteil vom 31. Mai 2024 hatte das Bundesgericht bereits bestätigt, dass der betrügerische Erwerb eines „COVID-19-Darlehens“ einen Betrug darstellt (ATF 150 IV 169, kommentiert in Dupuis, cdbf.ch/1353). Seine Rechtsprechung war jedoch schwankend, was die Verwirklichung des Straftatbestands der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Vorlage des irreführenden Kreditantragsformulars bei der kreditgebenden Bank betraf. Das Urteil 6B Seine Rechtsprechung war jedoch schwankend, was die Verwirklichung des Straftatbestands der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Vorlage des irreführenden Kreditantragsformulars bei der[...]

Automatisierte Einzelentscheidung

Das Bonitätsprüfungsunternehmen muss seinen Algorithmus nicht offenlegen, aber erläutern

Das Credit Scoring Unternehmen muss der betroffenen Person das Verfahren und die konkret angewandten Grundsätze zur Erstellung ihres Bonitätsprofils erläutern. Darüber hinaus steht das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens der Weitergabe von Informationen an die Behörde oder das Gericht nicht entgegen, die eine Interessenabwägung vornehmen muss (Urteil des EuGH vom 27. Februar 2025 in der Rechtssache C-203/22). Ein Mobilfunkanbieter verweigert einem österreichischen Staatsangehörigen (CK) den Abschluss eines Mobilfunkvertrags, der eine monatliche Zahlung von 10,- EUR beinhaltet hätte. Diese Ablehnung wird mit einer[...]

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