B-16-04
FINMA-RS 16/4
Versicherungsgruppen und -konglomerate
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt, dass comparis.ch AG (Comparis) aufgrund der angebotenen Dienstleistungen als Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 Abs. 1 VAG zu qualifizieren ist und sich somit im öffentlichen Register der FINMA für ungebundene Versicherungsvermittler eintragen lassen muss (Urteil B-5886/2023 vom 5. Juli 2024). Im September 2023 entscheidet die FINMA, dass Comparis ein Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 VAG ist und weist sie an, sich in das Register der ungebundenen Versicherungsvermittler einzutragen. Comparis legte beim BVGer Beschwerde ein,[...]
In einem kürzlich ergangenen Urteil bestätigte das Bundesgericht die Weigerung einer Versicherungsgesellschaft, einen Schaden von über 35 Millionen US-Dollar zu decken, den eine Schweizer Bank erlitten hatte, die gezwungen war, unglückliche Investoren am Ende eines in Dubai eingeleiteten Gerichtsverfahrens zu entschädigen (Urteil 4A_440/2022 vom 16. November 2023). Eine in der Schweiz ansässige Bank hat eine Tochtergesellschaft in Dubai, die Gesellschaft E. Diese untersteht der Aufsicht der Dubai Financial Services Authority (DFSA) und ist in diesem Rahmen berechtigt, bestimmte Finanzdienstleistungen, insbesondere[...]
Wie kann sich ein Versicherer dagegen wehren, dass er ein börsennotiertes Unternehmen für einen geschätzten Schaden von fast einer Million nach einem erfolgreichen Cyberangriff entschädigen muss? Mit der Begründung, die Zahlung würde gegen die US-Sanktionen verstoßen, da der Cyberangriff von russischen Hackern durchgeführt worden sei, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Das Handelsgericht Zürich und anschließend das Bundesgericht ließen sich von dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen (4A_206/2023). Im Juli 2020 wurde ein an der NYSE notiertes Unternehmen von der Ransomware Wasted-Locker[...]
In einem kürzlich ergangenen Urteil, das sich insbesondere mit der Auslegung eines Versicherungsvertrags befasste, musste das Bundesgericht den Umfang des versicherten Risikos im Lichte der Begriffe „primäre Begrenzung“ und „sekundäre Begrenzung des Risikos“ bestimmen (BGer 4A_72/2021 vom 28. September 2021). Eine Schweizer Holding erbringt über ihre Tochtergesellschaften Finanzdienstleistungen, darunter eine amerikanische Tochtergesellschaft. Um sich gegen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit abzusichern, schloss die Holding für sich und ihre Tochtergesellschaften einen Haftpflichtversicherungsvertrag mit einem englischen Versicherer ab. Im Jahr 2013[...]
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