Execution only
Erläuterungen zur Einstufung der Dienstleistung und zu Interessenkonflikten ?
Sébastien Pittet
— 11 August 2026
Die Übermittlung bestimmter Informationen zu einem strukturierten Produkt reicht nicht aus, um ein Anlageberatungsverhältnis zu begründen, insbesondere wenn der Kunde über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich verfügt. Liegt kein Beratungsverhältnis vor, führt die Wahl des Emittenten des strukturierten Produkts innerhalb der Gruppe nicht zu einem Interessenkonflikt (BStGer 4A_503/2025 vom 17. Juni 2026). Ende 2005 eröffnet ein Unternehmen ein Depotkonto bei der Genfer Niederlassung einer Zürcher Bank. Die Gesellschaft beauftragt einen vertrauenswürdigen Dritten mit der Verwaltung des Kontoguthabens. Der unabhängige[...]