Siegelung
Das Bankgeheimnis reicht nicht mehr aus
Katia Villard
— 5 November 2024
Seit der Revision der Strafprozessordnung, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, stellt das Bankgeheimnis keinen Grund mehr für eine Versiegelung dar, wenn es von einem Dritten, d. h. einer Person, die im Strafverfahren nicht benachrichtigt wurde, geltend gemacht wird. Dies entschied das Bundesgericht in einem Urteil 7B_313/2024 vom 24. September 2024, das zur Veröffentlichung bestimmt ist. Die Bundesanwaltschaft führt ein Strafverfahren wegen Betrugs und Geldwäscherei gegen verschiedene natürliche Personen. In diesem Rahmen richtet sie am 12. April[...]