Fristlose Entlassung
Ein Bankdirektor versucht, sein Team abzuwerben
Roxane Pedrazzini
— 3 September 2024
Das Bundesgericht validiert die fristlose Entlassung eines Direktors einer Tessiner Bank, die ursprünglich aufgrund eines bloßen Verdachts ausgesprochen wurde, und stützt sich dabei auf den Formalismus der Verfahrensregeln (Urteil 4A_399/2022 vom 3. Juni 2024). Der Arbeitnehmer arbeitet seit Juni 2008 als Investment Manager der Niederlassung einer Bank in Lugano und ab Juni 2013 als deren Leiter. Zu diesem Zeitpunkt vereinbaren die Parteien unter anderem ein Gehalt von CHF 400'000 pro Jahr mit einer Mindestanstellungsdauer bis zum 30. Juni 2016 und[...]