D-02-11
Umgang mit Insolvenzrisiken
Articles en relation
In einem Urteil 5A_50/2025 vom 12. Dezember 2025 urteilt das Bundesgericht, dass das Obergericht des Kantons Zug willkürlich gehandelt hat, indem es eine Pfändung aufgehoben hat, die auf einem Urteil des High Court von Singapur beruhte (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG). Der Streitfall betrifft die indirekte Zuständigkeit des singapurischen Gerichts, die auf einer Gerichtsstandsvereinbarung beruht (Art. 26 lit. b LDIP). Ist die mutmassliche Schuldnerin nach den Vertretungsregeln an diese Klausel gebunden? Das Bundesgericht erinnert daran, dass die Beantwortung[...]
Mit Urteil 5A_802/2024 vom 28. August 2025 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschied das Bundesgericht die Frage, ob die auf der Grundlage der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine (Ukraine-Verordnung) angeordneten Sperrungen Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) haben. Im Juli 2024 erliess das Zürcher Betreibungsamt eine Verfügung, mit der ein gemäss SchKG eröffnetes Zwangsvollstreckungsverfahren ausgesetzt wurde. Das Verfahren betraf Vermögenswerte, die zudem gemäss Art. 15 Abs. 1 der Ukraine-Verordnung gesperrt[...]
In einem kürzlich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil (Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025) bestätigt das Bundesgericht die Liquidation einer Gesellschaft, die ohne Bewilligung eine Tätigkeit als Emissionshaus (vgl. Art. 3 Abs. 2 aOBVM) (heute Wertpapierhaus, vgl. Art. 44 Abs. 1 Bst. c FinIA) ausgeübt hat. Die 2015 von C gegründete Gesellschaft A ist im Verkauf von Abonnements für recycelbare Güter tätig. Kurz nach der Gründung der Gesellschaft verkauft C 80 % des Aktienkapitals zum Nennwert von CHF 0.01 pro Aktie[...]
Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag kann eine Bank einen Vertrag zur Hypothekarfinanzierung nicht vorzeitig kündigen, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung kein Zahlungsverzug mehr besteht (4A_599/2024 vom 26. Mai 2025). Im August 2021 schliesst eine Bank einen Hypothekenfinanzierungsvertrag mit einem Unternehmen ab und bietet eine Kreditlinie in Höhe von maximal CHF 4'552'500.- an. Art. 7 des Vertrags sieht vor, dass die Schuld durch jährliche Tilgungen in Höhe von CHF 52'500.- reduziert werden muss, wobei die erste Tilgung für den 30. September[...]
Plus d'articles en relation