A-07-21
VKV-FINMA
Versicherungskonkursverordnung-FINMA
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Wenn mehrere Kunden im Rahmen desselben Betrugsfalls geschädigt werden, stellt sich in Versicherungsfragen eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen einzigen Schadenfall oder um mehrere? In seinem Urteil 4A_626/2024 vom 21. März 2025 entscheidet das Bundesgericht, dass mehrere Schadenfälle vorliegen. Es bestätigt einen Schiedsspruch, der einer Bank jeglichen Versicherungsschutz verweigert hatte, mit der Begründung, dass jeder Anspruch eines geschädigten Kunden als separater Schadenfall zu betrachten sei, für den insbesondere ein separater Selbstbehalt gelte. Das Urteil erinnert daran, wie wichtig[...]
Haben die FINMA und in der Folge das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Verfahrens zur Genehmigung eines Liquidationsplans und eines geänderten Geschäftsplans zu Recht die Ausschüttung von Dividenden durch ein Versicherungsunternehmen abgelehnt, weil dieses seiner Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde nicht nachgekommen war? Diese Frage musste das Bundesgericht in einem Urteil vom 18. Februar dieses Jahres (2C_94/2024) beantworten. Der Fall betrifft ein Versicherungsunternehmen, das seine Geschäftstätigkeit freiwillig einstellen wollte. Sein geänderter Liquidations- und Geschäftsplan sowie mehrere Anträge auf Dividendenausschüttung wurden[...]
In einem kürzlich ergangenen Urteil weist das Bundesgericht die Berufung einer Bank gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts zurück, das die Anordnung der Beschlagnahme von Immobilien im Besitz der Ex-Ehefrau des Schuldners ablehnte (Urteil 5A_754/2024 vom 18. Februar 2025). Obwohl das betreffende Urteil hauptsächlich Fragen der Zwangsvollstreckung betrifft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Glaubhaftigkeitsgrad, den der Gläubiger erreichen muss, um eine Beschlagnahme zu erwirken, ist dieser Fall ein anschauliches Beispiel für die Schwierigkeiten, mit denen eine Gläubigerbank bei der Beitreibung[...]
In einem Urteil PS240181 vom 14. November 2024 hält dasObergericht Zürich fest, dass Art. 44 SchKG trotz der fehlenden Erwähnung des EmbG in Art. 44 SchKG analog auf Massnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten anwendbar ist, die nach dem Embargogesetz (EmbG) und seinen Ausführungsverordnungen ergriffen werden. Daraus folgt, dass eine Verwertung nach dem SchKG nicht möglich ist, solange die Vermögenswerte eingefroren sind. Am 6. Juni 2023 erwirkt eine Gläubigerin mit einem vollstreckbaren Urteil des Bezirksgerichts Luxemburg in Zürich einen Arrest gegen[...]
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