B-04-47
FINMA-Mitteilung 06/2024
Stablecoins
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Das wachsende Interesse an Krypto-Assets ging in der Schweiz mit einer raschen Entwicklung von Dienstleistungen zur Verwahrung dieser Vermögenswerte einher. Vor diesem Hintergrund hat die FINMA am 12. Januar 2026 ihre Mitteilung zur Aufsicht 01/2026 über die Verwahrung von Krypto-Assets veröffentlicht. Darin erinnert sie an die rechtlichen Grundlagen für die Verwahrung und die Herausgabe dieser Vermögenswerte im Falle einer Insolvenz der Verwahrstelle und weist gleichzeitig auf die Risiken hin, die mit bestimmten Konstellationen verbunden sind, insbesondere bei der Inanspruchnahme ausländischer[...]
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Genfer Gerichts, mit dem eine Haftungsklage gegen eine Bank wegen schlechter Vermögensverwaltung aufgrund unzureichender Tatsachenbehauptungen abgewiesen wurde (Urteil 4A_276/2024 vom 31. März 2025). Die Kundin unterhält seit den 1960er Jahren ein Bankkonto bei der betreffenden Bank. 1995 erbte sie 3 Millionen Euro und schloss einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der genannten Bank ab. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Portfolio der Kundin ausschliesslich aus Obligationen und liquiden Mitteln. Im Jahr 2001 unterzeichnete die Kundin ein Dokument mit[...]
Wenn mehrere Kunden im Rahmen desselben Betrugsfalls geschädigt werden, stellt sich in Versicherungsfragen eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen einzigen Schadenfall oder um mehrere? In seinem Urteil 4A_626/2024 vom 21. März 2025 entscheidet das Bundesgericht, dass mehrere Schadenfälle vorliegen. Es bestätigt einen Schiedsspruch, der einer Bank jeglichen Versicherungsschutz verweigert hatte, mit der Begründung, dass jeder Anspruch eines geschädigten Kunden als separater Schadenfall zu betrachten sei, für den insbesondere ein separater Selbstbehalt gelte. Das Urteil erinnert daran, wie wichtig[...]
Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Entwurf zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) auf Kryptowerte (die Botschaft) durch die Verabschiedung eines Melderahmens für Kryptowerte (MRK) übermittelt. Zusätzlich zum MRK schlägt die Botschaft Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes (E-AIAG) sowie der Verordnung (E-AIAV) über den automatischen Informationsaustausch vor. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, um 2027 erstmals ausgetauscht zu werden. Der Entwurf zielt ausserdem darauf ab, i) die[...]
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