D-01-22
Richtlinien über den Einbezug von ESG-Präferenzen
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Im zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 5A_988/2025 vom 3. März 2026 beurteilt das Bundesgericht (BGer), dass die ehemaligen Organe einer Gesellschaft, deren Vertretungsbefugnisse von der FINMA entzogen wurden, die Beschwerdelegitimation behalten, um im Namen der Gesellschaft gegen den Konkursbeschluss vorzugehen, auch wenn der Konkurs von einem ordentlichen Gericht und nicht von der FINMA selbst ausgesprochen wird. Diese Erweiterung der bestehenden Rechtsprechung gewährleistet den wirksamen Zugang zur Justiz (Art. 29a BV) im Zusammenhang mit der Übertragung der Zuständigkeit für Konkursverfahren bei nicht[...]
Die zehnjährige Verjährungsfrist für eine Forderung aus einem Kontokorrentkredit beginnt mit jedem von den Parteien anerkannten Saldoabschluss. Wenn das Vertragsverhältnis jedoch fortbesteht, wird der Saldo de facto auf ein neues Konto übertragen, sodass diese aufeinanderfolgenden Saldoabschlüsse neue Verjährungsfristen begründen. Die Kündigung des Vertrags führt hingegen zu einem endgültigen Kontoabschluss, macht den Saldo fällig und löst eine neue (und letzte) Verjährungsfrist aus. Dies sind die wichtigsten Erkenntnisse des Bundesgerichts im Urteil 4A_85/2025 vom 9. Februar 2026. Im Dezember 2008 schloss der[...]
Auch wenn wir bereits mehrfach auf die mangelhafte Berichterstattung über die „leading cases“ der Aufsichtskommission für das Bankwesen (im Folgenden: die Kommission) hingewiesen haben, muss doch festgestellt werden, dass die jüngste Veröffentlichung eine Reihe interessanter und selten behandelter Fragen aufwirft. Unter diesen möchten wir in erster Linie auf eine Präzisierung zum Anwendungsbereich der Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken (nachfolgend: VSB oder Vereinbarung) im Zusammenhang mit Kreditkartengeschäften hinweisen. Zunächst sei daran erinnert, dass die SSP 20 grundsätzlich für alle geschäftlichen[...]
In einem Urteil RR.2023.127-133 vom 20. Januar 2026 weist das Bundesstrafgericht (BStGer) die Beschwerden gegen einen Entscheid zurück, mit dem die Herausgabe der beschlagnahmten Gelder an Russland angeordnet, das Verfahren jedoch bis zu einer günstigen Entwicklung der internen Lage ausgesetzt wird. Es entscheidet ohne Kosten und verweist den Fall an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zurück, damit dieses über die Anwendung von Art. 1a IRSG entscheidet, wonach die Zusammenarbeit insbesondere mit der öffentlichen Ordnung der Schweiz vereinbar sein muss.[...]
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