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D-02-11

Umgang mit Insolvenzrisiken

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Hypothekarkredit

Verspätete Zahlung, Kündigung ungültig

Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag kann eine Bank einen Vertrag zur Hypothekarfinanzierung nicht vorzeitig kündigen, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung kein Zahlungsverzug mehr besteht (4A_599/2024 vom 26. Mai 2025). Im August 2021 schliesst eine Bank einen Hypothekenfinanzierungsvertrag mit einem Unternehmen ab und bietet eine Kreditlinie in Höhe von maximal CHF 4'552'500.- an. Art. 7 des Vertrags sieht vor, dass die Schuld durch jährliche Tilgungen in Höhe von CHF 52'500.- reduziert werden muss, wobei die erste Tilgung für den 30. September[...]

Hypothekarkredit

Keine Haftung der Bank trotz vertraglichem Missverhältnis

Ein allfälliges vertragliches Ungleichgewicht in einem Kreditverhältnis zwischen einer Bank und ihren Kunden begründet keine Haftung der Bank, selbst wenn diese ihre Kunden nur eingeschränkt informiert. Dies sind die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Urteil 4A_567/2024 vom 27. Mai 2025. Im Jahr 2013 schlossen Kunden mit einer Bank einen Hypothekarkreditvertrag über rund CHF 1,5 Millionen ab. Der Zinssatz war variabel und entsprach dem 3-Monats-LIBOR (später SARON) zuzüglich einer Marge. Der Vertrag sah vor, dass bei einem negativen LIBOR (oder SARON) der[...]

Lombardkredit

Erste Folgen der COVID-19-Krise

Wenn die Bank einen Margenausgleich verlangt, bleibt dem Kunden unter Umständen nur sehr wenig Zeit, um zu reagieren und neue Mittel bereitzustellen. In seinem Urteil 4A_389/2024 vom 8. Mai 2025 bekräftigt das Bundesgericht seine strenge Rechtsprechung in Bezug auf Lombardkredite, insbesondere wenn es sich um einen Kunden mit hohen Finanzkenntnissen und -erfahrungen handelt. Anfang April 2019 nimmt ein Kunde Kontakt zu einer Bank auf. Im Rahmen der Kontoeröffnung gibt der Kunde an, ein Anlageexperte mit hoher Risikobereitschaft zu sein und[...]

Nachrangigkeit von Forderungen nahestehender Personen

Das Bundesgericht setzt Grenzen

Am 15. Mai 2025 veröffentlichte das Bundesgericht ein Grundsatzurteil (BGE 5A_440/2024 vom 31. März 2025), das folgende Frage klärt: Sind Darlehen, die nahestehende Personen einer Gesellschaft ohne ausdrückliche Nachrangigkeitsvereinbarung gewährt haben, im Falle der Konkurs der Gesellschaft nachrangig? Das Bundesgericht hat bestätigt, dass Forderungen aus solchen Darlehen im Konkurs grundsätzlich als ordentliche Forderungen dritter Klasse zu behandeln sind (Art. 219 Abs. 4 SchKG). Nur in Ausnahmefällen, die durch einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch gekennzeichnet sind, können diese Forderungen gegenüber den Forderungen der[...]

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