Änderung vom 04.11.2020: Im Zuge des Inkrafttretens der FIDLEG-/FINIG-Gesetzgebung per 01.01.2020 hat die FINMA die Verweise und Begriffe rückwirkend angepasst.
Änderung vom 04.11.2020: Im Zuge des Inkrafttretens der FIDLEG-/FINIG-Gesetzgebung per 01.01.2020 hat die FINMA die Verweise und Begriffe rückwirkend angepasst.
In einem Urteil vom 16. Januar 2024 (B_4185/2020) bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eine Verfügung der FINMA vom 19. Juni 2020, in der festgestellt wurde, dass eine Schweizer Gesellschaft und einer ihrer Verwaltungsräte als Gruppe mangels Bewilligung eine unerlaubte Effektenhandelstätigkeit als Emissionshaus geführt hatten, das gewerbsmässig öffentlich Effekten in Form von Anlagetoken (Tokens) angeboten hatte. Im Rahmen eines Initial Coin Offering (ICO) bei einem ausländischen Emittenten hatten die Schweizer Gesellschaft und einer ihrer Direktoren Token gekauft. Diese Token waren nicht voll[...]
Das Bundesgericht hat kürzlich die Anwendungsmodalitäten der Normen über die Offenlegung von Beteiligungen an kollektiven Kapitalanlagen (Art. 120 ff. FIDLEG) in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 2C_546/2020 vom 18. August 2022 geklärt. Es hielt insbesondere fest, dass die Muttergesellschaft einer aus kollektiven Kapitalanlagen bestehenden Gruppe die Beteiligungen der kollektiven Kapitalanlagen konsolidiert offenlegen muss. In diesem Fall ging es um zwei im Ausland ansässige Gesellschaften, die im Bereich der Finanzdienstleistungen tätig waren. Das erste (das kontrollierte Unternehmen) mit Sitz in den[...]
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