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Finanzdienstleistungen

D-02-06 Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Stand am 1 Nov. 2019 Alte Fassung Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Information der Anleger Finanzdienstleistungen

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Mitteilung der FINMA

Klarstellungen zur Verwahrung von Krypto-Assets

Das wachsende Interesse an Krypto-Assets ging in der Schweiz mit einer raschen Entwicklung von Dienstleistungen zur Verwahrung dieser Vermögenswerte einher. Vor diesem Hintergrund hat die FINMA am 12. Januar 2026 ihre Mitteilung zur Aufsicht 01/2026 über die Verwahrung von Krypto-Assets veröffentlicht. Darin erinnert sie an die rechtlichen Grundlagen für die Verwahrung und die Herausgabe dieser Vermögenswerte im Falle einer Insolvenz der Verwahrstelle und weist gleichzeitig auf die Risiken hin, die mit bestimmten Konstellationen verbunden sind, insbesondere bei der Inanspruchnahme ausländischer[...]

Eignungsprüfung

Quo vadis ?

Es ist umstritten, in welchem Umfang im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Informationen des Kunden über seine Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt werden sollen. Die inArt. 12 Abs. 2 FIDLEG vorgeschlagene Lösung ist für die Dienstleistung der Anlageberatung wahrscheinlich nicht zufriedenstellend. Für die Vermögensverwaltungsdienstleistung wurde die von der FINMA in ihrem Rundschreiben 2025/2 zu den Verhaltensregeln nach dem FIDLEG und der FIDLEV vorgeschlagene Auslegung dieser Bestimmung ziemlich kritisiert und weicht nach Ansicht einiger vom Willen des Parlaments ab. Art. 12 FIDLEG konkretisiert die[...]

Event-Werbung

Die Verurteilung des CEO muss angekündigt werden

Nach einer Fusion kann das übernehmende Unternehmen von der SIX für einen Verstoss verurteilt werden, den das übertragende Unternehmen begangen hat. Zudem muss die Verurteilung des CEO gemeldet werden, auch wenn es sich um Handlungen handelt, die in einem anderen Unternehmen begangen wurden ((endgültiger) Schiedsspruch des Schiedsgerichts der SIX vom 26. August 2024). Ein Delegierter des Verwaltungsrats und CEO einer an der SIX kotierten Gesellschaft wird wegen gewerbsmässigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt, die er in einem anderen Unternehmen begangen[...]

Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen

Zuständigkeit des französischen Gerichts ungeachtet einer Gerichtsstandsklausel

Am 18. September 2024 erließ die erste Zivilkammer der französischen Cour de Cassation ein Urteil Nr. 23-13.732, das sich mit dem Begriff derauf einen Mitgliedstaat gerichteten Tätigkeit im Sinne vonArt. 17 Abs. 1 Buchst. c der Brüssel-Ia-Verordnung (Brüssel-Ia-VO ) im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen befasst, die eine libanesische Bank für eine in Frankreich ansässige Kundin erbracht hat. Diese Entscheidung bestätigt, dass Kunden mit Sitz in der EU, die den Status eines „Verbrauchers“ genießen, die Gerichte ihres Wohnsitzes anrufen können, wenn die[...]

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