Skip to main content

Vermögensverwaltung

D-01-19 Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge
Stand am 1 Jan. 2022 Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Vermögensverwaltung
D-01-19 Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge
Stand am 1 März 2017 Alte Fassung Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Vermögensverwaltung
D-02-02 Empfehlungen der SBVg und der KOKES zur Vermögensverwaltung gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Stand am 1 Jan. 2024 Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Vermögensverwaltung
D-38-02 Règlement de SO-FIT relatif aux règles-cadres pour la gestion de fortune
Stand am 13 Okt. 2020 Aufgehobene Norm Aufsichtorganisation für Finanzintermediäre & Trustees Vermögensverwaltung
D-39-02 Standesregeln des PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
Stand am 1 Jan. 2014 Aufgehobene Norm PolyReg Allgemeiner Selbstregulierungs-Verein Vermögensverwaltung
D-42-01 Règlement de l'OAR-G relatif aux obligations des affiliés
Stand am 1 Jan. 2018 Aufgehobene Norm Organisme d'autorégulation des gérants de patrimoine Vermögensverwaltung
D-42-01 Règlement de l'OAR-G relatif aux obligations des affiliés
Stand am 1 Jan. 2020 Aufgehobene Norm Organisme d'autorégulation des gérants de patrimoine Vermögensverwaltung
D-42-02 Règlement de l'OAR-G relatif aux règles-cadres pour la gestion de fortune
Stand am 7 Nov. 2013 Aufgehobene Norm Organisme d'autorégulation des gérants de patrimoine Vermögensverwaltung
D-75-01 Règles d'éthique professionnelle du GSCGI
Stand am 1 Jan. 2014 Aufgehobene Norm Schweizerische Vereinigung unabhängiger Finanzberater Vermögensverwaltung
D-75-02 Règlement d'application des Règles d'éthique professionnelle
Stand am 1 Jan. 2014 Aufgehobene Norm Schweizerische Vereinigung unabhängiger Finanzberater Vermögensverwaltung
D-77-01 Schweizerische Standesregeln für die Ausübung der unabhängigen Vermögensverwaltung
Stand am 1 Aug. 2017 Aufgehobene Norm Verband Schweizerischer Vermögensverwalter Vermögensverwaltung

Articles en relation

Vermögensverwaltung

Eine Renditegarantie in Millionenhöhe

Eine Bank, die ihrem Kunden eine Rendite von 5 % auf seine Investitionen garantiert, muss die Konsequenzen tragen. In den Urteilen 4A_361/2024 und 4A_363/2024 vom 18. Juni 2025 musste das Bankinstitut dies auf schmerzhafte Weise erfahren und wurde zur Zahlung von über 31 Millionen US-Dollar verurteilt. Im Juni 2010 traf sich eine Bank mit zwei Brüdern einer reichen Familie aus Katar, um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Nach mehreren Gesprächen schlossen die Parteien einen Kreditvertrag ab, in dem sich die Bank verpflichtete,[...]

Vermögensverwaltungsvertrag

Ein Gutachten kann fehlende Tatsachenbehauptungen nicht ersetzen

Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Genfer Gerichts, mit dem eine Haftungsklage gegen eine Bank wegen schlechter Vermögensverwaltung aufgrund unzureichender Tatsachenbehauptungen abgewiesen wurde (Urteil 4A_276/2024 vom 31. März 2025). Die Kundin unterhält seit den 1960er Jahren ein Bankkonto bei der betreffenden Bank. 1995 erbte sie 3 Millionen Euro und schloss einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der genannten Bank ab. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Portfolio der Kundin ausschliesslich aus Obligationen und liquiden Mitteln. Im Jahr 2001 unterzeichnete die Kundin ein Dokument mit[...]

Eignungsprüfung

Quo vadis ?

Es ist umstritten, in welchem Umfang im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Informationen des Kunden über seine Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt werden sollen. Die inArt. 12 Abs. 2 FIDLEG vorgeschlagene Lösung ist für die Dienstleistung der Anlageberatung wahrscheinlich nicht zufriedenstellend. Für die Vermögensverwaltungsdienstleistung wurde die von der FINMA in ihrem Rundschreiben 2025/2 zu den Verhaltensregeln nach dem FIDLEG und der FIDLEV vorgeschlagene Auslegung dieser Bestimmung ziemlich kritisiert und weicht nach Ansicht einiger vom Willen des Parlaments ab. Art. 12 FIDLEG konkretisiert die[...]

Retrozession

Gültiger Verzicht in Abhängigkeit vom investierten Volumen auf Jahresbasis ?

Der Genfer Gerichtshof hält in seinem Urteil ACJC/1653/2024 vom 19. Dezember 2024 eine Verzichtsklausel auf Retrozessionen im Rahmen eines Verwaltungsmandats für gültig, die prozentuale Spannen für das „investierte Volumen auf Jahresbasis“ nach Produktkategorie angibt. Der Gerichtshof beginnt seine Argumentation mit dem Hinweis auf den Grundsatz, dass der Beauftragte durch den Auftrag nicht verarmt oder bereichert werden darf, abgesehen von seinem vereinbarten Honorar. Unter Bezugnahme auf das Urteil 4A_266/2010 (kommentiert in: Fischer, cdbf.ch/773) betont er, dass der Auftraggeber vollständig über die[...]

Plus d'articles en relation