Internationale Sanktionen
Der Bevollmächtigte kann (und muss) die Ausführung der Anweisungen seines Auftraggebers verweigern
Romain Dupuis
— 29 Juni 2026
In einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 4A_535/2025 vom 28. April 2026 äußert sich das Bundesgericht zum Recht bzw. zur Verpflichtung des Beauftragten, die Anweisungen seines Mandanten nicht auszuführen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass dessen Vermögenswerte unter das „Einfrieren von Guthaben und wirtschaftlichen Ressourcen“ im Sinne von Art. 15 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine („Ukraine-Verordnung“) fallen. Am 18. November 2021 schloss eine Investmentgesellschaft (die „Gesellschaft“), die zu 100 % im Besitz einer Stiftung[...]