Skip to main content

Schiedsverfahren und Mediation

D-51-03 Organisationsreglement
Stand am 20 Mai 2020 Alte Fassung Schweizerischer Bankenombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-51-03 Organisationsreglement
Stand am 1 Jan. 2022 Schweizerischer Bankenombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-52-01 Organisationsreglement der OFD
Stand am 1 Juli 2020 Ombudsstelle Finanzdienstleister Schiedsverfahren und Mediation
D-52-02 Verfahrensordnung für die OFD
Stand am 10 Feb. 2020 Alte Fassung Ombudsstelle Finanzdienstleister Schiedsverfahren und Mediation
D-52-02 Verfahrensordnung für die OFD
Stand am 1 Juli 2020 Ombudsstelle Finanzdienstleister Schiedsverfahren und Mediation
D-54-01 Verfahrensreglement
Stand am 24 Juni 2020 Ombud Finanzen Schweiz Schiedsverfahren und Mediation
D-55-01 Wirtschaftsmediation
Stand am 4 Aug. 2023 Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-01 Wirtschaftsvermittlung
Stand am 30 Juli 2020 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-01 Wirtschaftsmediation
Stand am 23 Jan. 2021 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 30 Okt. 2020 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 30 Sep. 2022 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 30 Juli 2020 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 29 Sep. 2020 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 21 Apr. 2022 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 8 Sep. 2020 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 9 Juni 2021 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 11 Dez. 2020 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 16 Sep. 2023 Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 16 Jan. 2021 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 22 Nov. 2020 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-55-02 Anschluss
Stand am 2 Jan. 2023 Alte Fassung Financial Services Ombudsman Schiedsverfahren und Mediation
D-58-01 Verfahrensreglement der Unabhängigen Ombudsstelle Schweiz AG
Stand am 17 Jan. 2021 Aufgehobene Norm Unabhängige Ombudsstelle Schweiz AG Schiedsverfahren und Mediation
D-58-02 Anschlussreglement der Unabhängigen Ombudsstelle Schweiz AG
Stand am 17 Jan. 2021 Aufgehobene Norm Unabhängige Ombudsstelle Schweiz AG Schiedsverfahren und Mediation
D-59-01 Verfahrensordnung der Ombudsstelle gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG, SR 950.1)
Stand am 1 Jan. 2021 Liechtensteinische Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich Schiedsverfahren und Mediation

Articles en relation

Event-Werbung

Die Verurteilung des CEO muss angekündigt werden

Nach einer Fusion kann das übernehmende Unternehmen von der SIX für einen Verstoss verurteilt werden, den das übertragende Unternehmen begangen hat. Zudem muss die Verurteilung des CEO gemeldet werden, auch wenn es sich um Handlungen handelt, die in einem anderen Unternehmen begangen wurden ((endgültiger) Schiedsspruch des Schiedsgerichts der SIX vom 26. August 2024). Ein Delegierter des Verwaltungsrats und CEO einer an der SIX kotierten Gesellschaft wird wegen gewerbsmässigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt, die er in einem anderen Unternehmen begangen[...]

Betrügerische Bankaufträge

Der unaufmerksame Anwalt ist verantwortlich

Ein Anwalt für Bankrecht, der mit seinem Mandanten vereinbart, dass er an seiner Stelle die Bankkorrespondenz entgegennimmt, sollte die Ungewöhnlichkeit der betrügerischen Aufträge erkennen. Andernfalls kann er vertraglich haftbar gemacht werden und muss den Mandanten entschädigen (4A_269/2024). Ein auf Bankrecht spezialisierter Genfer Anwalt gründet für einen französischen Geschäftsmann eine panamaische Gesellschaft und kümmert sich um deren Verwaltung. Die Gesellschaft eröffnet ein Bankkonto in Genf. Der Vertrag sieht vor, dass die Korrespondenz an den Anwalt und den externen Geschäftsführer, nicht aber[...]

Plus d'articles en relation