Vermögensverwaltung
Genehmigung von Investitionen, die der Anlagestrategie widersprechen
Sébastien Pittet — 15 April 2024
Ein Vermögensverwalter, der sich nicht an die mit seinem Kunden vereinbarte konservative Anlagestrategie hält, verletzt seine vertraglichen Pflichten nicht, wenn der Kunde die Investitionen rechtsgültig genehmigt hat (Urteil des Bundesgerichts 4A_507/2023 vom 29. Februar 2024). In diesem Urteil konsultierte der Kunde einen Vermögensverwalter, um einen Teil seines Vermögens zu verwalten. Im Laufe der Jahre geht der Kunde drei verschiedene Verwaltungsbeziehungen mit dem Anbieter ein. Bei der dritten Beziehung, die dem Rechtsstreit zugrunde lag, heißt es im Verwaltungsvertrag, dass das Anlageziel[...]