Retrozessionen
Eine Analyse der Merkmale der Churning-Tätigkeit
Sébastien Pittet — 26 Juni 2024
Es ist nicht neu, dass ein Vermögensverwalter, der eine Churning-Tätigkeit ausübt, mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen muss (ungetreue Geschäftsführung - Art. 158 StGB). Im Urteil 6B_1118/2023 vom 26. April 2024 analysiert das Bundesgericht genau die Indizien, die es erlauben, eine Churning-Tätigkeit anzunehmen oder auszuschliessen, d.h. eine grosse Anzahl von Transaktionen mit dem einzigen Ziel durchzuführen, seine Retrozessionen zu erhöhen. Zwischen 2003 und 2005 unterhielten drei Kunden eine Vermögensverwaltungsbeziehung mit einem unabhängigen Vermögensverwalter. Die Vermögenswerte der drei Kunden werden bei der[...]